Geschrieben von Sabri am 18.05.2009, 14:28 Uhr |
Gleichwertige Arbeit nach der Elternzeit
Hallo!
Ich bin Grundschullehrerin in NRW und leider ist es bei uns so, dass Kolleginnen, die schwanger waren und dann wiederkommen, mehr oder weniger gemobbt werden.
Der Vorteil ist, man kann sich seine Arbeitszeit fast frei aussuchen (aber nach der Elternzeit mindestens halb) und man bekommt das gleicht Gehalt.
Vor der Elternzeit hatte ich 22 Unterrichtsstunden pro Woche, keine 6. Stunde, keine Springstunde und eine eigene Klasse. Nun hat meine Vertretung meine Klasse, die Schulleitung will die Vertretung unbedingt behalten, sie soll (damit sie unverzichtbar wird) nun das kommende erste Schuljahr bekommen, ich soll Fachleherin für irgendwelche Fächer in allen möglichen Klassen sein (es ist dann keine weitere Klasse übrig). Das gefällt mir überhaupt nicht. Wahrscheinlich bekomme ich dann einen Stundenplan mit vielen Springstunden (ich machen 18 Unterrichtsstunden, Vollzeit sind 28), muss all die Fächer machen, die die Kolleginnen nicht machen wollen...
Kann ich mich dagegen wehren? Wenn ja, wie?
Gruß, Sabri
Re: Gleichwertige Arbeit nach der Elternzeit
Antwort von Henni am 18.05.2009, 14:35 Uhr
Hallo
nunja, einen Anspruch auf ene klassenleitung hast du natürlich nciht. Von daher wirst du eine Fachllehrer dasein schon mal füe ein jahr oder so in Kauf nehmen müssen ABER. auch dabei kann und sollte ein vernünftiger Stundenplan herauskommen könne, grad die Anzahl der Sprinstunden MUSS anteilmäßig verteilt sein. Also wenn jemand bei vollem Deputat mit 3 Studnen leben muss, dann musst du es mit anteiligen 2 Stunden. Das alles kann die Konferenz zum Umgang mit ihrem teilzeitkräften festlegen. Auch der HSculleiter hat da die Pflicht, einen Plan zu erstellen, der dem Grund der teilezitstelle nciht entgegen steht. (du arbeitest ja weniger WEIL du mehr Zeit ZUHAUSE brauchst...)
Da würde cih mich durchaus auf die Hinterbeine stellen. ! Alles Gute
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