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Geschrieben von Benedikte am 19.07.2004, 1:45 Uhr

gesammelte Werke-Mutterschutz und Unterschied Elternzeit/ sonstige Teilzeit

Wir waren vor der Entbindung nochmal mit fünf Mann hoch am Meer ( mit gutem Wetter) und sind heute unter Zurücklassung unserer Söhne bei der Oma nch Hause gefahren- bei 37+o- man will ja nichts riskieren.

Also: Wenn Du Elternzeit nimmst, kriegst Du dafür für das Ruhegahalt was gutgeschrieben.Die gesetzlichen kriegen pro Kind drei Jahre für die rente mit einem Durchschnittsgehalt gutgeschrieben( Kinder zählen für die Rente), Du als Beamtin erhältst was vergleichbares.Du kriegst natürlich weniger als Du als Lehreerin bei einer vollen Stelle fürs Ruhegehalt anschaffen könntest- aber wenn Du im Erziehungsurlaub arbeitetest, wird das kumuliert bis zu einer Höchstgrenze.Der Bruch deiner Erwerbsbiographie wird gemildert- zu deutsch: Dein Kinderkriegen schadet Deiner Pension nicht. Arbeitest Du ganz normal mit reduzierten Stunden außerhalb des Erziehungsurlaubs, erwirbst Du auch weniger Pensionsansprüche. Das ist grundsätzlich bei allen so. Dann ist es in meinem Behörden so gewesen, dass man in der Elternzeit flexibel über die Stunden, die man arbeiten wollte, entscheiden konnte. Durch den erziehungsurlaub sass man auf einer Leerstelle- blockierte also keine Planstelle- und der Personalrat war mit allem einverstanden.Arbeitest Du regulär Teilzeit- bpsw. halbe Stelle- ist eine halbe PLanstelle frei und kann anderweitig vergeben werden ( macht natürlich dann auch jeder). Wenn Du dann erhöhen willst, kann es sein, dass für Dich keine Teil-planstelle verfügbar ist bzw. eine freiwerdende anderweitig vergevben wird. Hier müsstest gerade Du vorsichtig sein- wenn es mehr Bewerber als Planstellen gibt- denn wenn Du verheiratet bist, also einen ernährer hast und als Doppelverdienerin dann mit Alleinerziehenden Frauen oder alleinernährenden Männern konkurrierst, hast Du schlecht Chancen, sofort wieder auftsocken zu können. Wie gesagt, irgendwann klappt das auch wieder, aber vielleicht erst etwas später. Und dann gibt es noch ein paar Kleinigkeiten.

Zum Mutterschutz: Das hat sich in den letzten Jahren geändert. Du hast immer mindestens vierzehn Wochen- sechs vor dem errechneten Termin, acht danach- unabhängig davon, wann das Kind genau kommt( für Extremfrühchen gelten andere Regeln). Meine Personalstelle hat mir einen Erlass geschickt, dass ich mindestens bis acht Wochen nach dem errechneten termin Mutterschutz habe. Kommt das Kind später, gewinne ich diese Verspätungstage dazu- also immer mindestens acht Wochen nach der Geburt.

Im Zweifel schreib doch einen formlosen antrag auf Elternzeit und formuliere: beantrage ich im Anschluss an den Mutterschutz ( ohne Datum ) Elternzeit bis zum 31.xx.xx.

Benedikte

 
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