Geschrieben von Sonnengirl am 03.11.2011, 10:56 Uhr |
Erziehungsurlaub
Hallo, wer kennt sich hier mit rechtlichen Grundlagen aus, was den Erziehungsurlaub betrifft.drei jahren stehen mir als Mutter zu. nach 1 1/2 jahren bin ich wieder arbeiten gegangen und stelle nun fest, das es noch nicht funktioniert. Kann ich den restlichen Erziehungsurlaub jetzt noch nehmen?Wenn ja, wie läuft das ab- wo stellen wir den Antrag und wen muß man da alles informieren.?
Re: Erziehungsurlaub
Antwort von dieElle am 03.11.2011, 22:04 Uhr
Meines Wissens muß man sich für die ersten beiden Jahre verbindlich erklären und sich das dritte Jahr bis zum 8. Lebensjahr des Kindes aufbewahren. Allerdings muß diese Übertragung von 12 Monaten dem Arbeitgeber von Anfang an mitgeteilt werden. Ansonsten bist Du auf Good-Will Deines AG angewiesen...
Ich würde mit dem Chef/Vorgesetzten das Gespräch suchen und meine Situation erklären. Vielleicht findet sich eine Lösung!
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