Geschrieben von tabeamutti am 29.10.2011, 17:02 Uhr |
Freiberag für Dauernachtwachen ????
Hallo,
meine PDL sagte mir, es gibt für Dauernachtwachen (Pflege) einen extra Freibetrag, den man bei der Steuer geltend machen könne.
Da diese PDL aber leider nicht der hellste ist, kann er mir weder sagen, wo ich das nachlesen kann o.ä.
Darum frage ich jetzt hier, ob das wirklich so ist und ihr was darüber wisst.
Danke u. LG tabeamutti
Re: Freiberag für Dauernachtwachen ????
Antwort von GoLLoM am 29.10.2011, 17:54 Uhr
"Doppelte Haushaltsführung" ... oder so ähnlich... zumindest, wenn deine Nachtschichten eine Abwesenheit von mehr als 10 (?) Stunden von daheim mit sich ziehen... irgendsowas war das... macht eine Kollegin bei uns immer.... lässt sich die Nachtwachenanzahl/ Jahr nochmals separat für die Steuer bescheinigen...
Also geht wohl schon, frag jetzt aber nicht, welchen Namen das "Kindl" hat ;)
@Zickenhaushalt
Kind-Krank-Tage
Kind öfter krank - was tun?
Soll ich jetzt immer zu Hause bleiben weil ich arbeite???
Vollzeit-Schichtdienst, 2 Kinder...und "Hirngespinst(?)" Weiterbildung???
Ende Elternzeit und 1. Abrechnung...
Wie läuft die Bazahlung bei BV (schwangerschaft) weiter?
Fällt das schwer....
Ich fühle mich nicht ernstgenommen