Geschrieben von schnubbel80 am 28.02.2006, 15:44 Uhr |
Erziehungsgeld - Einkommensgrenze
Auch auf die Gefahr hin, dass die Frage schon öfter gestellt wurde. Ich bin mir immer noch unsicher.
Ich bekommen im Mai mein erstes Baby, werde dann nach dem Mutterschutz wieder auf 400-€-Basis arbeiten.
Ist es richtig, dass mein Verdienst nicht mit angerechnet wird und ich für die Berechnung des Einkommens überschlagsmäßig nur das Bruttoentgelt meines Mannes abzüglich des Pauschalbetrages rechnen kann? (27 % ist das auch richtig?)
Würde mein Verdienst vor dem Mutterschutz nämlich dazu zählen, kriege wir auf keinen Fall Geld. Zählt er nicht dazu, könnte sich ein Antrag lohnen.
Danke für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Silke
Re: Erziehungsgeld - Einkommensgrenze
Antwort von berita am 28.02.2006, 19:43 Uhr
Dein Einkommen vor dem Mutterschutz wird auf keinen Fall angerechnet. Wenn du waehrend der Elternzeit arbeitest, dann schon, aber nicht bei pauschal versteuerten (!) Minijobs. Gib mal bei Google Erziehungsgeld rechner ein, da solltest du genau ausrechnen koennen, was ihr bekommt.
LG
Berit
Erziehungsgeldrechner!
Antwort von HeidiK am 01.03.2006, 10:40 Uhr
Hallo,
hier ein Link: http://www.bmfsfj.de/Elternzeitrechner/
Heidi
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