Geschrieben von desireekk am 13.04.2006, 9:13 Uhr |
Elternzeitantrag
Ich schreibe es immer wieder gerne:
Es ist kein Antrag, es ist eine MITTEILUNG!
das ist ein großer Unterschied. Ein Antrag hängt von einer Genehmigung (des AG) ab, die EZ ist ein gesetzl. Recht und man muß nur mitteilen, daß man es in Anspruch nimmt.
Man muß es auch erst 6 Wochen vor Beginn der EZ mitteilen (also i. d. R. 2 Wochen nach der Geburt).
Drüber reden mit dem AG kann man sicher vorher schon, sollte aber klar machen, daß grundsätzlich erst die schriftliche Mitteilung die endgültige Inanspruchnahme bedeutet.
Schreibe rein, ab wann und bis wann (am besten genaues Datum) Du EZ nimmst.
Evtl. noch ob Du irgenwann in der EZ noch TZ arbeiten willst.
Viele Grüße
Désirée
- Elternzeitantrag - Chucky53585 12.04.06, 23:09
- Re: Elternzeitantrag - desireekk 13.04.06, 9:13