Baby und Job

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Geschrieben von Martina + Melissa am 20.02.2003, 18:22 Uhr

Elternzeit und neuer Mutterschutz

Ich kann Dir nur raten, die sechs Tage zu arbeiten, nur so steht dir auch wieder der Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld zu. Wenn Du Deinen EU verlängerst, verfällt dieser Anspruch. Ansonsten kannst Du höchstens mit Deinem Chef reden, ob Du den Urlaub, den Du ja in den 14 Wochen des Muttschaftsurlaubs erwirbst, im Voraus nehmen kannst. Übrigens steht Dir in beiden Fällen (Arbeit oder Urlaub) auch wieder ein Jahr Weihnachtsgeld zu. Also nicht unüberlegt handeln.

 
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