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Geschrieben von Janina80 am 08.10.2010, 15:12 Uhr

Elterngeld- Weihnachtsgeld blieb unberücksichtigt

Ich hab mal eine Frage.Ich bekam heut meinen Elterngeldbescheid. Ich bekam jeden Monat das gleiche Gehalt, außer daß ich im November immer 1000€ brutto Weihnachtsgeld bekam, wofür ich natürlich auch Sozialversicherung gezahlt habe und was auch mein Nettoeinkommen letzten Endes erhöht hat. Jetzt wurde für diesen Monat November mit dem Weihnachtsgeld aber lt. Anlage des Elterngeldbescheides genau die gleiche Nettosumme berücksichtigt wie die üblichen Monate. Ob die Sachbearbeiterin einfach nur übersehen hat, daß ich in dem Monat Weihnachtsgeld erhielt oder ob Weihnachtsgeld nicht mit zuzählt? ich arbeite seit 2000 in dem Betrieb und habe seitdem jedes Jahr Weihnachtsgeld erhalten, dann ist es ja auch keine Einmalzahlung. weiß jemand Bescheid? Danke im Voraus. LG Janina

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld- Weihnachtsgeld blieb unberücksichtigt

Antwort von alsame am 08.10.2010, 19:48 Uhr

"Als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes dient das Durchschnittseinkommen (netto, ohne Sonderzahlungen) der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes."
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. sind Sonderzahlung.

alsame

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Grundlage Elterngeld = "Regel"brutto ohne Sonderzahlungen. owT

Antwort von schnubbi am 08.10.2010, 20:16 Uhr

.

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Re: Grundlage Elterngeld = "Regel"brutto ohne Sonderzahlungen. owT

Antwort von Janina80 am 08.10.2010, 21:34 Uhr

Also meint ihr, sie hat es richtig berechnet indem sie das Weihnachtsgeld unberücksichtigt ließ? Bin leider dann sehr enttäuscht, hätte mir mein AG doch mehr gehalt gegeben und auf die zahlung von Urlaubs-bzw. Weihnachtsgeld verzichtet...

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Re: Grundlage Elterngeld = "Regel"brutto ohne Sonderzahlungen. owT

Antwort von SEAGLD am 08.10.2010, 23:55 Uhr

Ja, sie hat es richtig berechnet.
Aber glaube mir, es gibt schlimmeres.
Mein Mann hat Krankengeld bezogen vor der Geburt, und deswegen als Elterngeld nur den Sockelbetrag von 300€ bekommen. Hätten wir das vorher gewußt, wäre ich nicht schon nach 7 Monaten wieder arbeiten gegenagen :(


LG Sabine

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Bei uns ist es so gewesen, ...

Antwort von Trini am 11.10.2010, 9:43 Uhr

dass ich im Erziehungsurlaub Weihnachtsgeld bekam.

War damals noch eine BAT-Regelung.

Trini

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