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Geschrieben von cymbeline am 10.09.2010, 15:24 Uhr

arbeiten & elterngeld

hallo,

mein mann und ich sind gerade etwas am planen fürs 2. kind. wenn alles klappt ,würde er dieses mal elternzeit nehmen. kurz zum hintergrund: er ist lehrer und könnte sich vorstellen, eine spezielle klasse weiter zu unterrichten, weil es inhaltlich etwas umständlich wäre, sie einem anderen kollegen zu übergeben. wäre zwar für uns organisatorisch nicht leicht, aber möglich.
nur ist das finanziell ziemlich unökonomisch, oder?

wenn man elternzeit nimmt, kann man ja in einem bestimmtem umfang arbeiten, wobei entsprechend dem gehalt weniger elterngeld bekommt.
und wir fragen uns, welche gründe dafür sprechen, so etwas zu machen (außer verpflichtungsgefühl oder idealismus)? hat jemand von euch schon einmal unter bezug von elterngeld gearbeitet und wie kam es dazu?

lg und vielen dank!

 
9 Antworten:

Re: arbeiten & elterngeld

Antwort von doreen_fynn am 10.09.2010, 16:23 Uhr

hallo,

ich hab wieder angefangen als unser kleinster 8 wochen war - ich hab 300 euro elterngeld bekommen und die erlaubte maximalzeit gearbeitet. warum? ich wollte als tamu nicht so lange aussetzen.

lg doreen

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Re: arbeiten & elterngeld

Antwort von speedy am 10.09.2010, 16:39 Uhr

Hi,
ich habe auch nach 4 Monaten wieder 33% gearbeitet - nicht wegen des Geldes, das hat sich rechnerisch nicht gelohnt, sondern war mit Fahrtkosten und trotz Steuererstattung eher eine Nullnummer, sondern eher für mich selbst.

Mir fiel die Decke nicht auf den Kopf, ich konnte meine Projekte fortführen und auch die fachliche Diskussion mit Kollegen war Gold wert, um mal vom Thema Windeln, Schreien und Schlafen wegzukommen :)

Werde es jetzt wieder so machen - ich steige nach 4 Monaten wieder mit 2 vollen Tagen ein, mein Mann macht nochmal 3 Jahre Elternzeit bei 30h/Woche an 3 Tagen.

Gruß, Speedy

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Re: arbeiten & elterngeld

Antwort von JoMa am 10.09.2010, 17:06 Uhr

Hallo!

Es ist doch für den Elterngeldbezug gar nicht nachteilig, während dessen Teilzeit zu arbeiten. Bis zu 30 Stunden sind erlaubt (Ihr müsstet dann umrechnen wieviel Schulstunden das sind, also wenn z.B. die Beamtenarbeitszeit bei Euch im Bundesland 42 Stunden sind, davon muss er an seiner Schulform x Stunden unterrichten, dann kann ausrechnen, wieviele Schulstunden er bei 30 Stunden erlaubter Arbeitszeit arbeiten darf). Das Elterngeld wird dann, wenn ich mich recht erinnere, derart berechnet, dass man 66% von der Spanne zwischen dem Teilzeitverdienst und dem durchschittlichen Verdienst vor der Elternzeit bekommt, also war der Verdienst vorher 2000€ netto und ist in Teilzeit 1000€ nette, dann verdient er seine 1000€ und bekommt 666€ Elterngeld, würde er nciht arbeiten, bekäme er eben 1320€ Elterngeld aber eben auch kein Gehalt. Geht er also teilzeit arbeiten hat er für die halbe Arbeitszeit beinahe das volle Gehalt, ich finde das super!

Übrigens kann man die Steuerklassen dabei munter wechseln (gab in der Anfangszeit viele Urteile dazu), also wenn Dein Mann z.B. vor der Elternzeit Steuerklasse 3 hat und daher viel Netto vom Brutto und dann in der Elternzeit auf Stk. 5 wechselt (weil Du ja dann wahrscheinlich mehr verdienst als er), dann hat er in der Elternzeit ein niedrigeres nette, die Spanne zwischen Teilzeiteinkommen und vorherigen Einkommen wird größer und somit auch die Höhe des Elterngeldes. Es kann dadurch sein, dass eine Familie insgesamt mehr Geld hat als in Vollzeit oder ohne zu arbeiten. Das ist durchaus so gewollt und auch auf den Seiten des Familienministeriums so beschrieben.

Was man bei Lehrern jedoch nicht vergessen darf, sind die Termine außerhalb des Unterrichts, die nimmt man meist voll mit, es sei denn, man hat gute Absprachen mit einer sehr wohlwollenden Schulleitung.

Viele Grüße,
Sabine

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Hier! Ich! Aufzeig!

Antwort von momworking am 10.09.2010, 19:53 Uhr

Hallo,
ich bin Lehrerin und habe bei den drei großen Kindern immer direkt nach dem MuSchu weitergearbeitet. Mit voller Stelle.
Beim letzten Kind (Nummer vier) habe ich das nicht getan, sondern Elternzeit beantragt.
Ich habe Elternzeit für zwei Jahre beantragt und habe im ersten Jahr 10 Wochenstunden unterrichtet, im zweiten Jahr (jetzt) 12.
Auf das Elterngeld angerechnet wird nur das Einkommen, was man in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes hatte (bei mir also das Einkommen von den 10 Wochenstunden).
Hätte ich das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und mein Gehalt addiert, hätte ich mehr bekommen als die 1800 Euro/Monat. Da ich es aber auf die doppelte Laufzeit habe auszahlen lassen, ist es geringfügig weniger als 1800 Euro im Monat, aber dafür auf ZWEI Jahre.
Was mich dazu bewogen hat:
1. Ich wollte UNBEDINGT an meiner Schule bleiben. Die Angst, in der Elternzeit versetzt zu werden saß mir schon sehr im Nacken, habe es bei soooooooooooooooooo vielen Kolleginnen aktuell erlebt. Man muss schon tatsächlich echte Mangelfächer haben, um dem zu entgehen und selbst das ist kein Garant.
2. Ich freue mich, dass ich zwei Jahre lang nur wenig Stunden arbeiten muss und trotzdem finanziell nicht so schlecht da stehe.
3. Das Lehrergehalt liegt deutlich über der 67% Grenze. D.h. wenn du 67% des Gehalts ausrechnen würdest, bekämst du mehr als 1800 Euro, was aber die Obergrenze für das Elterngeld ist. Insbesondere, da dein Mann vermutlich kein Grundschulkollege ist, und somit in den höheren Gehaltsklassen daheim sein dürfte.

NATÜRLICH muss man bei all dem gegenrechnen, dass man z.B. Fahrtkosten hat und Kinderbetreuungskosten, die man nicht hätte, wenn man daheim bliebe. Dies fällt bei uns aber kaum ins Gewicht: Meine Schule ist um die Ecke und fürs vierte Kind bekommen wir dermaßen hohe Zuschüsse zu den Betreuungskosten, dass es sich rechnet.

Wie auch immer:
Die Entscheidung kann m.E. keine sein, die man nur aufgrund einer Soll-und-Haben-Rechnung fällt. Es liegt selbstverständlich auch daran, was sich für einen selbst richtig anfühlt.
Wirklich RATEN kann ich da niemanden, muss ja auch nicht sein. Habe halt immerhin mal unsere/meine Vorgehensweise geschildert.

VlG
Annette

Ach so und PS: Dein Mann ist ja bestimmt auch privat versichert. Die Kosten dafür muss er auch in Elternzeit tragen, da gibt es nicht die gleiche Regelung wie bei gesetzlich Versicherten, dass sie für diese Zeit ohne Einkommen beitragsfrei sind.

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@all

Antwort von cymbeline am 10.09.2010, 23:28 Uhr

vielen dank für eure antworten. vieles war hilfreich, ein paar sachen habe ich allerdings nicht so ganz kapiert...z.b. hat es sich ja so angehört, als wäre ein zuverdienst doch möglich bis 1800 euro *kopfkratz*

WEN würdet ihr denn für ne speziellere beratung bei dieser sache fragen? der elterngeldrechner hätte mir das mit der krankenversicherung wahrscheinlich nicht sagen können und als ich mich bei kind nr. 1 bei pro familia (?) beraten ließ, hatte meine beraterin noch weniger ahnung als ich...

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Re: arbeiten & elterngeld

Antwort von magistra am 11.09.2010, 9:40 Uhr

Kann dein Mann nicht zu den Fragen Kollegen (wohl eher Kolleginnen :-)) fragen? Bei uns haben das einige gemacht.
Mein Mann hatte 12 Monate Elternzeit genommen (gleich die ersten 12) und hat nach dem 3. Monat angefangen, doch wieder in Teilzeit zu arbeiten, sodass nur die 300,- Euro übrig geblieben sind.
Warum?
Weil das Jobangebot so gut war, dass er es eben machen wollte.
Weil wir einen guten Betreuungsplatz hatten (Krippe).
Weil ich auch als Vollzeit arbeitende Lehrerin einigermaßen flexibel war.
Weil ich es unterstützt habe.

Als Lehrer stelle ich es mir nicht ganz leicht vor, da es eben a) die Zusatztermine gibt und b)wenn man eine Klasse weiterführt, muss man ja trotz der geringen Stundenzahl an recht vielen Tagen in die Schule. Da braucht man eine sehr flexible Betreuung.

Alles Gute!

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Re: @all

Antwort von Kleine Fee am 11.09.2010, 13:31 Uhr

Natürlich kann die Elterngeldstelle selbst Euch am besten beraten. 2 oder 3 Alternativen überlegen und mit allen Unterlagen bei denen vorstellig werden. (Bei uns geht das nur mit Termin.)

Elterngeldberechnung ist eine Differenzberechnung. Was hatte ich 12 Monate vor der Geburt, was verdiene ich 12 Monate nach der Geburt (bis zu 30 Wochenstunden ist Obergrenze, mehr als 2650€ Monatsnetto vor Geburt werden nicht angenommen) und davon sind 67 % (65 % nach Inkrafttreten des Sparpakets) Elterngeld (durch die Kappung des Nettogehalts sind höchstens 1800 € Elterngeldbezug möglich). Die beschriebenen Vergünstigungen bei Steuerklassewechsel kommen noch hinzu. Man sollte aber beim Lohnsteuerjahresausgleich beachten, dass Elterngeld selbst nicht versteuert wird, aber progressionserhöhend für die Steuerschuld des Ehepartners wirkt, was zu Nachzahlungen führen kann.

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Re: @all

Antwort von momworking am 11.09.2010, 22:26 Uhr

Hallo,
ich habe direkt bei der Elterngeldstelle nachgefragt.
Die waren supernett und hilfsbereit!
Ein Versuch ist das doch sicher wert.

VlG
Annette

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Falsch Verstanden!

Antwort von JoMa am 13.09.2010, 11:34 Uhr

Hallo!

Es gibt in dem Sinne keine Zuverdienstmöglichkeit während des Bezugs von Elterngeld, es gibt nur eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden. Also selbst wenn man 10.000€ netto im Monat verdient vor der Elternzeit, dann reduziert und "nur noch " 7.000€ netto verdient, bekommt man Elterngeld, und zwar 67 (oder 65)% des Differenzbetrags, jedoch max. 1800€.

Viele Grüße,
Sabine

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