Geschrieben von joy-for-good am 11.05.2008, 21:27 Uhr |
befristet Verträge
Hallo,
heute frage ich nicht direkt für mich, obwohl mich die Antworten ehrlich gesagt auch brennend interessieren:
Meine Schwägerin arbeitet als Kinderkrankenschwester in einem Uniklinikum und hatte nach ihrer Ausbildung einen auf 1 Jahr befristeten Vertrag (Vollzeit, falls das von Interesse ist) und dieser wurde jetzt verlängert, aber wieder nur auf ein Jahr befristet. Wie oft darf ein Vertrag befristet werden? Meine Schwägerin meint theoretisch nur 2 mal, mein Mann meint nur 1mal. Wer weiß es genau?
Ich freue mich auf Antworten.
Lg
Sabrina
Re: befristet Verträge
Antwort von Mama Jana am 12.05.2008, 0:41 Uhr
Das hier habe ich dazu im Internet gefunden:
"Befristete Arbeitsverträge:
Hierzulande entsprechen unbefristete Arbeitverträge der Norm. Der Arbeitgeber kann allerdings auch von vornherein einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abschließen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (beispielsweise Vertretung wegen Schwangerschaft).
Eine Ausnahme regelt das Beschäftigungsförderungsgesetz; wenn einer Firma kein Dauerarbeitsplatz zur Verfügung steht, darf entweder ein Arbeitnehmer neu eingestellt oder ein anderer in unmittelbarem Anschluss an die Berufsausbildung vorübergehend weiterbeschäftigt werden.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis darf bis zu drei Mal verlängert werden, bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren."
Und hier noch die sachlichen Gründe:
http://www.bernhard-stiedl.de/befristung.htm
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob es evtl. Unterschiede zwischen Öffentlichem Dienst und Nicht-Öffentlichem Dienst gibt.
Re: befristet Verträge
Antwort von Chrissicat am 12.05.2008, 14:30 Uhr
Egal ob öffentlicher Dienst oder nicht, maßgebend für eine Befristung ist immer das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Was "Mama Jana" geschrieben hat, trifft es schon ganz gut.
Ohne sachlichen Grund (§14 Abs. 2 TzBfG) darf max 3 Mal verlängert werden, die Gesamtdauer der Befristung darf 2 Jahre nicht überschreiten! Mit sachlichen Grund (§14 Abs. 1 TzBfG) - z.B. Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung, Befristung zur Erprobung etc. - darf nur verlängert werden, sofern der/ein sachlicher Grund auch weiter vorliegt.
Interessant zu wissen wäre, ob die Einstellung nach § 14 Abs. 1 (mit Sachgrund) oder Abs. 2 (ohne Sachgrund) erfolgte...
Re: befristet Verträge
Antwort von mai2978 am 12.05.2008, 21:47 Uhr
Befristete Verträge dürfen bis zu 3mal verlängert werden und müssen dann entfristet werden bzw, können auslaufen!
So läuft es bei uns in der Firma, wozu ich sagen muß, dass fast alle Verträge entfristet wurden.
LG Frauke
3 Mal, insg. 2 Jahre lang
Antwort von schnubbi am 13.05.2008, 7:30 Uhr
http://inhalt.monster.de/5879_de_p1.asp
Dort steht es auch:
Es darf DREI MAL verlängert werden, allerdings nur in einem Zeitraum von ZWEI JAHREN.
Wer einen Tag länger arbeitet als im Vertrag vorgesehen, hat ein Recht darauf, unbefristet beschäftigt zu werden.
Re: befristet Verträge
Antwort von speedy am 14.05.2008, 9:34 Uhr
Hi,
mit (fortbestehendem oder neuem) Sachgrund: quasi beliebige Verlängerung; ohne Sachgrund oder ganz ohne Gründe: bis zu 3x und max. 2 Jahren.
Ein wichtiges Indiz dafür ist eine Angabe eines Grundes im Arbeitsvertrag (z.B. Elternzeitvertretung...), es gibt aber viiiiele Ausnahmen :)
Gruß, speedy
vielen dank euch allen
Antwort von joy-for-good am 14.05.2008, 19:44 Uhr
Danke,
sie hat bisher nach der Ausbildung dort (endete im April 2007) einen befristeten Vertrag bekommen für ein Jahr und diese jahr ebenso wieder (jeweils ohne grund). Dann müsste sie theoretische dann im April 2009 einen unbefristeten bekommen, wenn dann nicht ein Grund angegeben wird.
Also danke
LG
Sabrina
Re: Vorsicht!
Antwort von Mama Jana am 14.05.2008, 23:56 Uhr
Oder gar keinen Vertrag. Gegenwärtig hat sie noch kein Recht auf einen (automatisch) unbefristeten Vertrag.
Wenn der jetzige - was ich annehme - GENAU an dem Tag endet, BEVOR das 3. Jahr anfängt, hat sie kein Recht auf einen unbefristeten Vertrag. Denn in diesem Fall liegt sie innerhalb der 2 erlaubten Jahre. Anrecht auf einen unbefr. Vertrag hat sie erst, wenn dann ein dritter Vertrag (ohne Sachgrund) gemacht wird. Hier geht es wirklich um genaue Termine, sprich, exakt der Tag, an dem der erste Vertrag geschlossen wurde.
Und glaub mir - sofern der AG nicht ein totaler Depp ist, wird der das berücksichtigen. Die sind nicht blöd, besonders wenn es um ihre Rechte geht. Und im Zweifelsfall müsste der unbefristete Vertrag (obwohl ein rechtlicher Anspruch besteht) möglicherweise eingeklagt werden...
das ist mir und v.a. ihr ganz klar
Antwort von joy-for-good am 15.05.2008, 15:37 Uhr
wahrscheinlich wird sie entweder unbefristet eingestellt oder (wahrscheinlicher) ERNEUT befristet, aber dann mit grund.
Lg
sabrina
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