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bezahlte KI-Tage: Ostdeutsches Phänomen?

Thema: bezahlte KI-Tage: Ostdeutsches Phänomen?

Hallo liebe Working-Mamas, ich habe eine 2,5 jährige Tochter und in ca. zwei Wochen wird unser zweiter Nachwuchs da sein. Meine Tochter ging mit 1 Jahr in die Kita und ich wieder in Teilzeit arbeiten. Wenn meine Tochter krank war/ist, steht mir von meinem Arbeitgeber eine "Kind-krank"-Zeit von 10 Tagen im Jahr/pro Kind zu (spricht bezahlte Arbeitstage). Bisher musste ich diese Tage immer nehmen, da mein Mann wochentags nicht da ist. Nun ist aber das Problem, dass der Arbeitgeber meines Mannes gar keine "KI-Tage" (KI: Kid Injert) bezahlt. Er kennt diese Regelung angeblich nicht. Nun leben wir in Sachsen (also neue BL) und mein Mann arbeitet in Bayern (alte BL). Sind diese KI-Tage ein ostdeutsches Phänonem, eine Übernahme aus DDR-Zeiten? Mich interessiert das so, weil ich allein mit den KI-Tagen nicht auskomme. Schon gar nicht, wenn bald das zweite Kind da ist und ich wieder arbeiten gehe. Zehn Tage sind meist mit zwei Kinderkrankheiten aufgebraucht, aber jeder weiß ja, wie oft die Mäuse im Jahr krank sind. Mein Mann wollte sich mal mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen, aber bevor wir nicht wissen, obs das vielleicht gar nicht in den alten BL gibt, braucht man das Thema nicht offen diskutieren. Rein theoretisch stehen bei uns (ich rede jetzt von Sachsen) jedem Elternteil pro Kind/pro Jahr 10 bezahlte KI-Tage zu. Weshalb es bei zwei arbeitenden Elternteilen und zwei Kindern insgesamt 40 Tage wären, was wiederum realistisch ist. Aber bekommt nur einer diese Tage, wirds bei zwei Kindern knapp. Könnt ihr mir (bundesweite) Erfahrungen mitteilen? Wenns wirklich woanders keine bezahlten KI-Tage gibt, wie regelt ihr das, wenn ein Kind krank ist? Immer ohne Geld zu Hause bleiben? Viele Grüße Mutterglück (bald mal zwei)

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 08:53



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Das ist eine bundesweite Regelung und gibts bei uns in Bayern auch. Der Arbeitgeber deines Mannes möchte sie wahrscheinlich nicht kennen:) LG Andrea

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 09:11



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Das ist gan klar im Sozialgesetzbuch geregelt. Einfacher findet man das auf www.familienhandbuch.de. Ich habe es weiter unten erläutert.

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 10:00



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Logisch. Das Sozialgesetzbuch gilt ja wohl bundesweit, oder? So hab ichs gemeint. Das Problem ist immer die Realität. Ich selber habe noch nie einen Tag genommen, war auch nicht nötig, da mein Mann von zuhause aus arbeitet oder eine Oma da war. Die Tage werden ohne arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelung im übrigen nicht komplett von der Krankankasse gezahlt. Es gibt eine Regelung, nachdem der Arbeitgeber bis zu 3 Tagen (Bagatellregelung) das Entgelt weiter bezahlen muß. Ist uns hier schon mal passiert. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 07:56



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Ich hatte das jetzt schon so oft. Bei einzelnen wurde nichts erstattet, weil Kind privat versichert. Aber ansonsten hat die KK auch für einzelne Tage erstattet - kein unterschied von Kasse zu Kasse. Also welcher § ist das?

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 13:07



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Hi, es gibt keine "Bagatellregelung" - zumindest keine gesetzliche. Viele Firmen handhaben es einfach so, weil der Formularkram sonst zu viel ist. Zahlen muss die gesetzl. KK aber ab dem ersten Tag. ruß, speedy

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 14:10



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Bei der AOK z.B. Schau mal bei Punkt 6.3 auf diesem Formular : http://212.227.101.181/aok08/formulare/pdf/entgeltbescheinigung-krankengeld-kind-08-a.pdf Ich habe wahrheitsgemäß nichts eingetragen, daher mußten wir 3 Tage bezahlt freistellen. Ich habe einen Ausdruck von der AOK erhalten, steht die genaue Quelle aber nicht dabei. Der Text bezieht sich auf §185 c RVO und §615 Abs.1 Satz 1 BGB sowie auf ein Gerichtsurteil. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 14:23



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Ja, aber 6.3 bezieht sich auf eine firmeninterne bzw. tarifvertragliche Regelung - wenn es danach keine Fortzahlung durch den AG gibt, dann auch keine 3 Tage. Klar ist, dass wenn keine Angaben zu einer evtl. Fortzahlung durch den AG gemacht werden, ein bestimmter Wert angenommen werden muss, um eine Berechnungsgrundlage zu schaffen. Keine einheitliche Regelung innerhalb einer Firma dürfte jedoch gegen das AGG verstoßen... Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 16:28



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Da wird abgefragt, ob es eine tarifliche oder andere Regelung gibt oder ob die bezahlte Freistellung ausgeschlossen ist. In unserem Fall hätte ich "ausgeschlossen" angekreuzt und dann müssen die vom ersten Tag an bezahlen, denn bei uns sieht kein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag die Bezahlung von Kinderkranktagen vor. Da hört auch irgendwie meine Liebe zu Familien auf, denn es geht den AG nicht wirklcih was an wenn die Kinder seiner AN krank sind, klar dass freigestellt werden msus, klar dass es eine Frage der Moral ist, darauf auch anderweitig Rücksicht zu nehmen, aber dann auch noch dafür bezahlen müssen? Nein, das ist Sache der Solidargemeinschaft. Grüße Tina

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 19:05



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Dann mußt du, um sicher zu gehen, die Weiterbezahlung vertraglich auch wirklich ausschließen, sonst hast du falsche Angaben gemacht! Das klingt unglaublich und ich dachte auch, das kann ja wohl nicht sein... Hab aber unseren Anwalt für Personalangelegenheiten gefragt und es war rechtens, daß wir an diesem Tagen bezahlt freistellen mußten. Bei anderen Krankenkassen ist mir das bisher übrigens nicht passiert. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 09.05.2008, 08:16



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hallo Mutterglück, mein mann arbeitet auch in bayern, und ich bin der meinung, dass das max. arbeitgeberabhängig ist. wenn du einen arbeitsvertrag hast, dann zahlt ja die krankenkasse dir den lohnausfall anteilig. nicht der arbeitgeber. wenn du aber provisionsabhängig ohne vertrag etc. beschäftigt bist, zahlt die kasse auch nichts. mein mann ´kann´ die krank-tage auch nicht nehmen, er will nämlich nicht. deswegen stresse ich mich gerade von zuhause mit krankem kind und noch viel mehr chaos durch meine telearbeit. *ätz* wir habe drei kinder, und meinem schlauen gatten ist anscheinend mein totalverdienstausfall lieber, als sein anteiliger. der kann echt nicht rechnen. dir alles gute für die geburt und mit den zwei schnuckels, es gibt nichts besseres als kinder. auch wenn manchmal das chaos ausbricht. shortie

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 09:11



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Die GESETZLICHEN Krankenkassen zahlen Kinderpflegekrankengeld. 10 Tage Lohnausfall pro Kind und Elternteil. Der Arbeitgeber (Ost wie West) stellt den AN für diese Zeit UNBEZAHLT frei. Sind die Kinder privat versichert und ohne Kinderpflegekrankengeld-Anspruch, gibt es auch kein Geld. Beamte und Angestellt im öffentlichen Dienst haben aber Anspruch auf 4 Tage BEZAHLTE Fresitellung (unabhängig von der Kinderzahl). Da Du aber den englischen Begriff gebrauchst, vermute ich, dass Dein Mann bei der Army sit. U.U. kannst Du dann seine Kind-krank-Tage übernehmen, wie bei Alleinerziehenden, vorausgesetzt, die Kinder sind überhaupt gesetzlich versichert. Trini

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 09:13



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Hallo, wenn Dein AG Deinen Lohn fortzahlt zu Kinderkranktagen, so ist das sehr großzü´gig von ihm, Bestandteil eines Tarifvertrags oder er weiß es einfach nicht besser. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch gegen den AG von 10 Kinderkranktagen/Jahr/Kind für Kinder unter 12 Jahren, wenn keine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen kann (dafür benötigt man die Bescheinigung des Kinderarztes vom ersten Tag an). Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch, dass der AG auch noch die Kosten dafür tragen muss. Die übernimmt die Krankenversicherung. Berechnet wird das nach einem Schlüssel aus Brutto und Nettogehalt, den ich bis heute nicht verstanden habe, der mich aber auch nicht weiter interessiert. Der AG bekommt eien Bogen von der KK, den er ausfüllen muss und die KK errechnet dann den ERstattungsbetrag, den sie dem AN direkt überweist (der AG bekommt keine Info dazu). Das gilt übrigens nur für gesetzliche Kassen nicht für privat versicherte. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 09:40



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Hallo, Im Ausland hier haben wir gar keinen Anspruch auf Kinderkrank-Tage. Meine beiden (3 und 10 Monate) sind eigentlich auch wenig krank. Wenn sie sehr krank sind und die Mama wirklich brauchen, bleibe ich zuhause, nehme Urlaub und regle trotzdem parallel das wichtigste über Mail und Computer. Wenn sie aber nur wenig Fieber haben oder eine einfache Erkältung, bleiben sie mit unserer Kinderfrau.

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 09:49



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Also ich kenne es auch so, dass die gesetzliche Krankenkasse 10 Kinderpflegekrankentage übernimmt und ich an den Tagen vom AG unbezahlt freigestellt werde. Leider haben auch wir dass Problem, dass mein Partner nicht unbedingt diese Krankentage nehmen will, weil er Autoverkäufer ist, Grundgehalt plus Provision bekommt. Deshalb kann er es sich (seiner Meinung nach) nicht erlauben, auszufallen. Meine Antwort darauf war nur, dass er dann ja auch keinen Urlaub nehmen kann und ich diesen dann mit unserer Tochter alleine verbringen könnte. Das passte ihm dann auch wieder nicht. Ich denke, wenn es soweit ist, wird auch er die Tage nehmen.

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 09:54



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Hi, gegen der AG hat jeder AN, der gesetzlich versichert ist, nur Anspruch auf 10 Tage unbezahlte Freistellung/Jahr und Kind. Die Bescheinigung vom KiA wird dazu dem AG vorgelegt und dieser leitet sie an die Krankenkasse weiter, die dann den Verdienstausfall in Höhe von ca. 70% des Nettoverdienstes auszahlt (gleich Höhe wie bei >6 Wochen Krankheit). Vielen AG ist der Formularkram aber viel zu viel, so dass sie einfach das Gehalt weiterzahlen, als wäre der Arbeitnehmer selbst krank gewesen. Das ist aber reine Kulanz und keine Pflicht. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 10:37



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ich kann nichts fachliches dazu beisteuern, aber ich ärgere mich gerade sehr darüber, dass es den frauen/eltern wieder mal so schwer gemacht wird. meine kollegin ist ae und hat einen 7 jährigen sohn. sie ist sehr korrekt, immer pünktlich, fehlt nie auch nur einen tag, weil sie und der kleine stets kerngesund sind. letztes jahr wurde er aber einmal so krank, dass er (und sie) drei tage zu hause bleiben mussten. sie fragte unseren chef, ob sie bitte drei ferientage nehmen dürfe. hätte problemlos funktioniert, ich hätte selbstverständlich ihre aufgaben mitübernommen, was wir ihm auch gesagt haben. ging nicht, sie hätte zur arbeit zu kommen - meinte mein chef. in ihrer not rief sie den kinderarzt an, der ihr aufgetragen hatte, den kleinen drei tage daheim zu lassen. der kinderarzt schrieb dann nebst dem attest für den kleinen auch gleich einen brief an unseren chef und hat meine kollegin, also die mutter des kleinen, auch drei tage krank geschrieben. nun, meine kollegin musste zu hause bleiben, ob jetzt der chef einverstanden war oder nicht. der chef hat ihr dann die drei tage vom lohn abgezogen und hat sie behandelt wie eine schwerverbrecherin, als sie am vierten tag wieder zur arbeit erschienen ist. sie hat dann zum glück eine andere arbeit gefunden, doch da ging's wieder los. keine krankheitsprobleme, aber wieder chefprobleme. der chef meinte, sie müsse genau wie alle anderen etwas für die fortbildung tun und am abend einen weiterbildungskurs besuchen. sie als ae konnte aber weder eine betreuung organisieren noch bezahlen. da schlug er ihr doch tatsächlich vor, ein englisch-lern-tv-programm mit kopfhörern zu erarbeiten, während sie die wäsche bügelt und der kleine die hausaufgaben macht. dieser chef schickte seine söhne in die privatschule und hatte angestellte zu hause, die ihm allen kram abnahmen. er wusste also nicht, was putzen und bügeln und hausaufgaben überwachen heisst. meine kollegin arbeitet 100% und hat keinerlei familie (eltern verstorben, keine geschwister, vater des kleinen am drogentod verstorben). alles gute euren mäusen, die hoffentlich nicht oft krank sein werden. chatilia

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 10:42



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Was ist das denn für ein AG? Bin ja jetzt auch wiéder dabei und als AE stehen mir 20 "Unbezahlte Urlaubstage" zu. Der AG braucht ein Atest vom Arzt, den Rest regelt die Kasse. Bei Privatversicherten gibt es kein geld es sei denn die Kasse lässt sich drau ein. Der AG ist nur verpflichtet die Tage zur Verfügung zu stellen ohne wenn und aber. Wenn Dein Mann das nicht kann wg seinem AG, dann solltet ihr Euch beim JA beraten lassen, ob es für Dich die Möglichkeit gibt als AE durchzugehen in diesem Fall od. der AG Deines Mannes bekommt einen saftigen Bescheid. Lass Dich nicht abspeisen, wir haben diese Rechte und die AG`s müssen kooperieren. Viel Glcük für Deine Freundin, Chatilia, dass sie einen AG findet, für den die Gesetze selbstverständlich und i.O.sind.

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 10:55



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ja, es wäre schön, wenn die chefs etwas menschlicher wären. meine kollegin hätte bestimmt gerichtlich vorgehen können, aber sie wollte nicht noch mehr ärger.

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 11:09



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Den Lohnausfall zahlt ja die KK. Alles andere aber ist eine Schweinerei. Trini

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 11:38



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Wenn ich richtig verstanden habe, hat er die Mutter auch gleich krank geschrieben. Das geht natürlich nicht! Denn die Mutter ist nicht krank. Der Kinderarzt stellt ein Attest aus, dass eine Person zu Hause bleiben msus. Bei AE ist das in aller Regel die mutter. Und dann braucht man auch nicht fragen, ob man darf oder nicht, dann darf man auf jeden Fall, man muss nur das Attest sofort vorlegen. Lohnabzug ist übrigens vollkommen korrekt, den Ausfall übernimmt anteilig die GKV. Gruß Tina PS: Wenn nur auch mal mehr Männer Kinderkranktage nähmen, denn das müsste nun wirklcih kein reines Mütter-Problem sein.

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 12:30



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Hallo, ich arbeite auch, ahbe 2 Kinder, 2 und 4 Jahre. Für jedes Kind steht jedem Elterteil 10 Tage pro Jahr unbezahlte Freistellung zu. Man muss für diese Tage bei der Ktankenkasse beantragen und bekommt 70% vom Butto. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Elterteil diese freien Tage an den anderen Elterteil abtritt. Dies muss auch bei der Krankenkasse beantragt werden. Das hat den Vorteil, dass der jenige, der mehr verdient, weiter arbeiten kann und das Einkommen dann nichtw eiter gemindert wird. So bleibe ich max. 20 Tage pro Kind im Jahr zu Hause, wenn sie krank sind. Der Arbeitgeben hat freizustellen, wenn der KA es für notwendig hält. Das ist im Gesetzt so festgelegt. Viele Grüße Manuela

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 13:22



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Danke an alle für die zahlreichen Beiträge. Ich habe jetzt erst den Hintergrund richtig verstanden. Diese 10 KI-Tage bekommt man also von der (gesetzlichen) KK erstattet. Ich wusste dass gar nicht, weil ich selbst nämlich verbeamtet bin. Da bekomme ich mein Gehalt während der 10 Tage weiter von meinem Dienstherrn/AG. Mein Mann ist ebenfalls verbeamtet (er Landesbeamter / ich Bundesbeamtin). Unsere Kinder sind wie wir beide privat versichert. Also ist die Regelung von meinem Dienstherrn im Grunde Kulanz und sein Dienstherr kann zurecht die KI-Tage verweigern. So habe ich das aus euren Antworten rausgelesen. Also danke nochmal. Ihr habt mir sehr geholfen!!!

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 14:24



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Hi, als Beamte habt ihr jeder 4 Tage, nicht 10 - die 4 Tage allerdings bei laufender Vergütung. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 14:34



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Die Kind-krank-Tage können nicht auf einen Ehepartner überschrieben werden, das geht nur in Ausnahmefällen und dann auch nur, wenn beide bei der gleichen KK versichert sind. Ist auch ganz kogisch so, denn sonst würde ja ein Arbeitgeber (meist dann wohl der der Mutter) benachteiligt - er muss zwar kein Gehalt zahlen, hat aber u.U. Umsatzeinbußen und den ganzen sonstigen Aufwand, der bei dem Ausfall eines Arbeitnehmers anfällt. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 14:36



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Das Beamte nur 4 Tage haben, stimmt nur bedingt! Ich selbst bin Kommunalbeamtin und habe mich aus gegebenem Anlass beim Fachbereich Personal erst vor kurzem schlau gemacht. Es ist in der Tat so, dass die vier Tage für Beamte ab einer bestimmten Besoldungshöhe bestimmt sind. Bildlich erklärt, müsste ich z.B. vollzeit A12 sein, um dann nur 4 Tage zu erhalten. Alles, was gehaltsmäßig darunter liegt, wird den Angestellten gleichgestellt. Das bedeutet, auch ich (bin nur 75% bei A10) erhalte 10 Tage Sonderurlaub zur Pflege eines erkrankten Kindes bei voller Besoldung!

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 19:36



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Hallo, bei Beamten wird sehr unterschiedlich verfahren. Grundsätzlich gilt 4 Tage 4 Tage für alle Kids. Meck-Pomm hat z.B. eine Sonderregelung geschaffen, so dass wir den Angestellten gleich gestellt sind, mit 8 Tagen pro Kind. Ist sehr großzügig von ihm und wir kommen damit auch gut hin. LG Janet

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 06:38



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Ich habe mich mal gründlich mit der Sache beschäftigt, und folgendes herausgefunden: Es gibt einen Paragraphen im BGB (Nummer habe ich jetzt nicht mehr im Kopf), der besagt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Regelung von dringenden persönlichen Angelegenheiten (oder so eine ähnliche Formulierung) von der Arbeit bezahlt freistellen muss. Darunter fällt nach allgemeiner Rechtsauffassung auch eine Freistellung bei Krankheit eines Kindes, wenn das nicht anders versorgt werden kann. ABER: In den meisten Tarif- und Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die diese Freistellung nach Paragraf sowieso BGB einschränkt auf konkrete Fälle. Dabei sind dann meist so Dinge genannt wie eigene Hochzeit, Tod der Eltern, Umzug oder ähnliches. Oder aktuell in meinem Arbeitsvertrag sind es pauschal zwei "Verfügungstage" zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten im Jahr. Darauf bezieht sich die Frage im Formular der Krankenkassen, ob die bezahlte Freistellung durch Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist. Wenn also so eine Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht steht, muss der Arbeitgeber zahlen. Interessanterweise scheint das kaum jemand zu wissen. Ich hatte das damals auch nur deshalb recherchiert, weil die Personalsachbearbeiterin bei meiner Firma nicht wusste, was sie in dem Formular ausfüllen sollte. Viele Grüße, Riki

Mitglied inaktiv - 09.05.2008, 20:08