Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 14.07.2005, 11:11 Uhr

arbeitszeitregelung, wer weiss bescheid

Nein, die 4 Stunden darf man nicht auf die ARbeitszeit rechnen. Fahrten von und zur Arbeit vom Wohnort werden nie auf Arbeitszeit angerechnet.

Es ist nicht Sache des AG, wo Du Dir Deine Bleibe suchst. Der 1 Tag wird mit Sicherheit auch zu begründen sein.

Mein Vorschlag wäre, dass Du offen mit ihm sprichst und vielleicht gibt es die Lösung, dass Du nur noch alle 2 Wochen einen Tag kommst - als Ausnahme während der Schwangerschaft.

Selbst wenn Dir ein Beschäftigungsverbot wegen der Fahrerei ausgesprochen würde, vermute ich, kämst Du nicht durch, da die Ursache Deines langen Fahrweges bei Dir liegt und nicht beim AG. Auch wenn es ein Telearbeitsplatz ist, wenn vereinbart ist, dass Du einmal pro Woche anwesend sein muss (was vermutlich auch für den Ablauf wichtig ist), gibts nichts zu rütteln.

Gruß Tina

 
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