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Geschrieben von Fuchsina am 20.10.2012, 22:23 Uhr

Arbeitsvertrag

muss nicht schriftlich sein. Wenn Du in mündlicher Absprache mit Deinem Vorgesetzten die Stunden aufgestockt hast, diese auch geleistet und dafür Gehalt bekommen hast, dann gelten diese Stunden als vereinbarte Arbeitszeit.

 
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