Geschrieben von Tallula-Belle am 03.07.2006, 10:16 Uhr |
Antrag auf Erziehungsurlaub
Hallo!
Nur um noch mal sicher zu gehen:
Der Antrag auf Erziehungsurlaub, der an den AG gerichtet wird, muss doch spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Geburt des Kindes eingereicht werden, oder?
LG
tallula-belle
Re: Antrag auf Erziehungsurlaub
Antwort von desireekk am 03.07.2006, 11:05 Uhr
Wenn die EZ direkt nach dem MuSchu beginnen soll, dann muß die MITTEILUNG (nicht Antrag!) dem AG 6 Wohen vor Ende des MuSchu zugehen. Das ist in den meisten Fällen 2 Wochen nach der Geburt.
Viele Grüße
Désirée