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Geschrieben von Tallula-Belle am 03.07.2006, 10:16 Uhr

Antrag auf Erziehungsurlaub

Hallo!

Nur um noch mal sicher zu gehen:
Der Antrag auf Erziehungsurlaub, der an den AG gerichtet wird, muss doch spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Geburt des Kindes eingereicht werden, oder?

LG
tallula-belle

 
1 Antwort:

Re: Antrag auf Erziehungsurlaub

Antwort von desireekk am 03.07.2006, 11:05 Uhr

Wenn die EZ direkt nach dem MuSchu beginnen soll, dann muß die MITTEILUNG (nicht Antrag!) dem AG 6 Wohen vor Ende des MuSchu zugehen. Das ist in den meisten Fällen 2 Wochen nach der Geburt.

Viele Grüße

Désirée

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