Geschrieben von Julanda am 26.10.2012, 21:06 Uhr |
An die Erzieherinen
Hallo,
ja das kann sein ich hatte Beschäfftigungsverbot ab der 5 Woche und habe mein Gehalt bis zum Ende der Schwangerschaft normal weiterbekommen. Das Beschäfftigungsverbot ist auch was anderes wie eine Krankschreibung. Ich war nicht Immun gegen Zytomelangie dagegen kann man sich nicht Impfen. Man wird Immun indem mam die Krankheit durchläuft und das kann in der Schwangerschaft fatale folgen haben für das ungeborene.
Grüße Julanda
- An die Erzieherinen - Anjabilu 26.10.12, 15:55
- Re: An die Erzieherinen - Pamo 26.10.12, 16:08
- Re: An die Erzieherinen - jojomama 26.10.12, 16:56
- Re: An die Erzieherinen - Julanda 26.10.12, 21:06