Baby und Job

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Geschrieben von jojomama am 26.10.2012, 16:56 Uhr

An die Erzieherinen

Dein AG muss eine Gefährdungsanalyse deines Arbeitsbereiches machen. Stößt er dabei auf etwas für dich als Schwangere muss er es abstellen, dich versetzen o.ä.
Es muss außerdem beim Betriebsarzt ein Immunstatus von dir erstellt werden. Solltest du z.B. mit Kindern unter drei arbeiten, und nicht gegen Zytomegalie immun sein, musst du aus diesem Bereich raus, da man dagegen nicht impfen kann. Keine Immunität gegen Ringelröteln, gibt es ein BV bis zur 20. Woche. Fehlende Windpockenimmunität- vollständiges BV
Trifft etwas auf dich zu, kann es auch sein, dass du vom AG (in Absprache mit dem Betriebsrat) in ein Beschäftigungsverbot geschickt wirst, d.h. du musst bei vollem Gehalt zu Hause bleiben. Da der AG das Geld für dich aus der Umlage 2, für die er bei der Krankenkasse eingezahlt hat, wiederbekommt, kann er für dich eine Vertretung anstellen.
Du musst auf jeden Fall, sobald du deinen AG in Kenntnis gesetzt hast, von der Arbeit freigestellt werden, bis der Immunstatus vorliegt.
Also, geh erstmal zum Arzt und lasse dir die Schwangerschaft bestätigen. Dann solltest du umgehend dem AG Bescheid geben, um dich und dein Baby zu schützen.
LG jojo

 
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