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Geschrieben von Jule77 am 31.05.2005, 14:03 Uhr

400€-Job

Nach dem Mutterschutz gehe ich in Elternzeit. Darf ich während der Elternzeit einen 400€-Job für ca. 10 Std./Woche annehmen und würde diese geringfügige Beschäftigung ans Erziehungsgeld angerechnet werden?

 
2 Antworten:

Re: 400€-Job

Antwort von Jessiname am 31.05.2005, 17:31 Uhr

Hallo,
nein es wird nicht angerechnet. Du dürftest sogar einen 30 AStd annehmen und würdest das erziehungsgeld weiter bekommen. es würde nicht angerechnet werden. ich selber arbeite seit ende des mutterschutzes auf 400 € basis, weil ich a) nicht zu hause versauern will und B ) wir das geld gut brauchen können.
Also ich bin mir da auch 100 prozentig sicher, dass du ruhig gehen kannst ohne das was angerechnet oder abgezogen oder sonstige werden kann
gruß Jessi

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Re: 400€-Job

Antwort von Pivit am 31.05.2005, 20:15 Uhr

hallo!
also, ich bin nach meinerTochter(*00) auch auf 325 DM Basis arbeiten gegangen und es wurde voll angerechnet, obwohl es nur 170DM pro Monat waren. es kommt immer auf das gesamteinkommen der Familie an... nach den zwillingen (*02)war´s schon besser wegen des Kinderfreibetrages... laß dir das am besten ausrechnen, bevor dir was flöten geht...du kannst natürlich auch alles mögliche an werbungskosten geltend machen!!!
Gruß Pivit

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