Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 06.03.2013, 13:57 Uhr

...es gibt tatsächlich ein AG-Urteil

...aber da war der Fall nicht vergleichbar:

Der AN war vorbestraft, verneinte dies aber auf eine zulässige Frage im Bew.gespräch hin. AN sollte bei neuem AG an der Kasse arbeiten.
AG kündigt dem AN nach 2 Wochen, als die Vorstrafe bekannt wird wg. arglistiger Täuschung. Daraufhin kommt AN am nächsten Tag mit der bestehenden Schwangerschaft und verlangt Kündigungsschutz.

Hier ist die Klage auf Vertragsaufhebung wg. arglistiger Täuschung durchgegangen, da durch die Anfechtung wg. Täuschung der Vertrag von Beginn an nichtig war und damit behandelt wurde, als wäre er nie geschlossen worden. Damit spielte dann auch die SS keine Rolle mehr. Der Vertrag wurde allerdings mit Zustimmung der Behörde aufgehoben, was im übrigen die einzige Möglichkeit ist, den Vertrag einer schwangeren Frau zu beenden.

Gruß, Speedy

 
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