Geschrieben von 2Süße am 01.03.2013, 17:05 Uhr |
wg. Arbeitsvertrag vor Ort unterschreiben, wer sich daran erinnert
Hallo,
ich wollte ein Feedback geben, wie es war.
Als ich den Vertrag bekam, versuchte ich natürlich zu lesen. Richtig Ruhe hatte ich dabei leider nicht. Gelesen und dann unterschrieben habe ich ihn, aber erst zu Hause gemerkt, dass eine Abmachung (vorher telefonisch getroffen) fehlt. Ist ganz klar mein Fehler gewesen, dass zu übersehen. Aber doch auch irgendwie , wenn ein UN so mit Angestellten umgeht. Ich dachte mir beim Unterschreiben, falls der Vertrag sittenwidrig sein sollte, greift ja das BGB im schlimmsten Fall.
Tja mein erster Arbeitstag war dann auch gleich mein letzter, weil ich noch am selben Abend um einen Aufhebungsvertrag gebeten habe und dann auch ein paar Tage später bekam. Dieses Unternehmen hat einen Umgang mit Leiharbeitern (Laut Bewerberkartei nur sehr wenig Deutsche - das macht des Verstehen des Vertrages natürlich sehr schwer.), das hat mich fertig gemacht. Ich wusste, dass Leiharbeit keinen guten Ruf hat. Der hat sich an diesem einen Tag bestätigt. Und ich war nicht als Leiharbeiter, sondern als interner Mitarbeiter in einer Zeitarbeitsfirma angestellt.
Da ich keine Leistungen vom Staat beziehe, liege ich also auch niemandem auf der Tasche, außer meinem Mann. Etwas mehr Geld wäre sehr schön gewesen, aber so kann ich nicht arbeiten. Ich bin froh, dass ich mir das gerade so leisten kann. Da bleibe ich also weiterhin bei meiner nebenberuflichen Tätigkeit als Familien- und Jugendhelferin und suche wieder auf´s Neue . Wird sich schon etwas finden.
Gruß 2Süße
Re: wg. Arbeitsvertrag vor Ort unterschreiben, wer sich daran erinnert
Antwort von Pamo am 01.03.2013, 17:56 Uhr
Meine Erfahrung ist auch, wenn man dir keine Ruhe gibt den Vertrag vorher zu lesen - das ist ein schlechtes Zeichen.
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