Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von shinead am 04.03.2013, 16:43 Uhr

@Alf: Nur, damit es nicht in Vergessenheit gerät...

Frage ich auch heute nach den Urteilen, die Du uns irgendwie noch schuldig bist.

Wenn keines kommt (und ich konnte keines finden) gehe ich davon aus, dass Du - sagen wir einmal - "geflunkert" hast. Daraus lerne ich dann für mich, dass ich Deinen Aussagen keine Beachtung mehr schenke, weil sie offensichtlich nur einen Zweck haben, andere auf zu hetzen.

 
17 Antworten:

Der liebe Alf ist wohl wieder zu seinem Planeten geflogen

Antwort von weigel am 05.03.2013, 11:03 Uhr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Der liebe Alf ist wohl wieder zu seinem Planeten geflogen

Antwort von shinead am 05.03.2013, 23:03 Uhr

Dann gibt es jetzt wieder dicke Luft auf Melmac...

Sich aber aufregen, man würde angegriffen...

Wahrscheinlich kommt als nächstes, dass sie besseres zu tun hätte als jeden Tag im Forum herumzuschwänzeln und irgendwelche Anfragen zu beantworten. Außerdem ist der Chef gerade mit einem sehr wichtigen Kunden auf den Cayman Islands um ihn bei wichtigen Verhandlungen zu beraten...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Der liebe Alf ist wohl wieder zu seinem Planeten geflogen

Antwort von ALF0709 am 06.03.2013, 7:20 Uhr

Ich hab schonmal gesagt, mein Chef hat noch keine Zeit gehabt. Er macht lieber erst seine Arbeit, für die er auch Geld bekommt.

Shinead, du merkst es überhaupt nicht mehr. Du stichelst hier so richtig gegen mich, eröffnest neue Treads, für die sich, außer weigel, wie sollte es auch anders sein, sowieso keiner interessiert. Hauptsache, du machst so richtig Ärger.

Und weigel, sei mal noch nicht so hochnäßig. Ich würde an deiner Stelle ganz kleinlaut sein, erst lügen, was das Zeugs hält und dann sich hier noch groß aufspielen. Warte erstmal ab, was deine Chefin und deine Kollegin sagen, dann biste wahrscheinlich ganz kleinlaut und kommst heulend hier an.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Der liebe Alf ist wohl wieder zu seinem Planeten geflogen

Antwort von krissie am 06.03.2013, 8:56 Uhr

Mich würden Urteile dazu, die mein Wissen auf diesem Gebiet komplett widerlegen würden, auch interessieren. Nur so zur Information... Andererseits glaube ich auch nicht dran.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Der liebe Alf ist wohl wieder zu seinem Planeten geflogen

Antwort von Tippel33 am 06.03.2013, 9:11 Uhr

Zur Info: MICH interessieren die Urteile auch brennend .....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Alf

Antwort von maxwell am 06.03.2013, 9:52 Uhr

Mich hätte eine fundierte Antwort Deinerseits interessiert, aber eigentlich war es klar, daß da nichts kommt. Denn wo nichts ist, kann nichts herkommen. Du warst übrigens diejenige, die hier rumgetönt hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Alf

Antwort von weigel am 06.03.2013, 10:48 Uhr

Ich glaub Alf du verwechelst was. Ich habe bis jetzt noch nicht gelogen. Ich habe meine Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt, wozu ich nicht verpflichtet bin und auch noch viel passieren kann (gut ab heute nicht mehr so viel), ansonsten stehst du in der Schuld, die Urteile zu zeigen und mir meine Tränen zu entzücken. Ich werde dir nächste Woche berichten, was meine Chefin dazu gemeint hat, doch in Tränen werde ich glaub ich nicht ausbrechen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Alf

Antwort von No1.2012 am 06.03.2013, 12:23 Uhr

Hier wird nicht geheult Ich hätte es übrigens genauso gemacht wie Du und schön meine Klappe gehalten. Du hältst Dich an geltendes Recht. Fertig. Und wenn andere deswegen einen Anfall oder Mobbinggelüste kriegen - deren Pech.

Ich denke auch nicht, dass Du Dich auf Mobbing einstellen musst. Nicht, wenn Du weiterhin fleißig und zuverlässig bist. Und wenn sie Dich doch mobben, kannst Du Dich ja um ein Beschäftigungsverbot bemühen.

An die Decke springen wird Deine Chefin sicher nicht - aber ehrlich, das macht sowieso kein Chef Immerhin muss dann für Ersatz gesorgt werden und das macht Arbeit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Alf

Antwort von shinead am 06.03.2013, 13:31 Uhr

>>Ich hab schonmal gesagt, mein Chef hat noch keine Zeit gehabt. Er macht lieber erst seine Arbeit, für die er auch Geld bekommt.

Nimm es mir nicht übel, aber ich suche Urteile in den entsprechenden Datenbanken (zu denen Dein Chef Zugang haben sollte) binnen zwei Minuten, max 3 - wenn es viele zu dem Stichwort gibt.

Ein solches Urteil hätte dermaßen Wellen geschlagen (weil es dem dt. Recht widerspricht), dass eine einfache Google suche schon erfolgreich sein sollte.

>>Shinead, du merkst es überhaupt nicht mehr. Du stichelst hier so richtig gegen mich, eröffnest neue Treads, für die sich, außer weigel, wie sollte es auch anders sein, sowieso keiner interessiert. Hauptsache, du machst so richtig Ärger.

Komsich gell, es interessiert schon wesentlich mehr als gedacht...
Wie Du an den Threads erkennen konntest, haben verschiedene User sich dran gehangen, mein schlechtes Gewissen in Sachen sinnlos Posting hält sich wirklich in Grenzen.
Wer hier was nicht mehr merkt, ist m.E. spätestens bei Deiner Antwort entschieden.

WENN ich in einem Forum schon Wellen schlagen will, dann sollte ich das entweder mit Beweisen tun (die Du noch immer schuldig bist!) oder damit rechnen diskreditiert zu werden.

Mir ist's wurscht, ich bin raus und bezeichne (bis zum Beweis des Gegenteils) Deine Behauptung über ein solches Urteil als Lüge.

Gruß
Shinead

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich würde mir auch gern die Urteile ansehen wollen

Antwort von Steffi528 am 06.03.2013, 13:39 Uhr

aber ich bezweifele ja, das da noch etwas kommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

...es gibt tatsächlich ein AG-Urteil

Antwort von speedy am 06.03.2013, 13:57 Uhr

...aber da war der Fall nicht vergleichbar:

Der AN war vorbestraft, verneinte dies aber auf eine zulässige Frage im Bew.gespräch hin. AN sollte bei neuem AG an der Kasse arbeiten.
AG kündigt dem AN nach 2 Wochen, als die Vorstrafe bekannt wird wg. arglistiger Täuschung. Daraufhin kommt AN am nächsten Tag mit der bestehenden Schwangerschaft und verlangt Kündigungsschutz.

Hier ist die Klage auf Vertragsaufhebung wg. arglistiger Täuschung durchgegangen, da durch die Anfechtung wg. Täuschung der Vertrag von Beginn an nichtig war und damit behandelt wurde, als wäre er nie geschlossen worden. Damit spielte dann auch die SS keine Rolle mehr. Der Vertrag wurde allerdings mit Zustimmung der Behörde aufgehoben, was im übrigen die einzige Möglichkeit ist, den Vertrag einer schwangeren Frau zu beenden.

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

...aber das passt absolut nicht zu dem, was Alf uns verkaufen wollte...

Antwort von shinead am 06.03.2013, 14:28 Uhr

Eine arglistige Täuschung liegt hier wg. verschweigen einer Straftat vor. Kein AG wird eine(n) Vorbestrafte(n) an die Kasse setzen. Ganz egal ob Frau/Mann/schwanger oder nicht.

Alf wollte uns ja ein Urteil präsentieren, in dem sich die arglistige Täuschung auf die Schwangerschaft bezieht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ...aber das passt absolut nicht zu dem, was Alf uns verkaufen wollte...

Antwort von Steffi528 am 06.03.2013, 14:33 Uhr

und das würde mich auch sehr wundern, wenn es ein solches Urteil gibt (aus der heutigen Zeit).

Deshalb interessiert es mich nämlich auch sehr.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ...aber das passt absolut nicht zu dem, was Alf uns verkaufen wollte...

Antwort von Isa1005 am 06.03.2013, 19:24 Uhr

Ich denke nicht, dass da noch irgendwas kommt. Man sieht ja, dass sie jetzt anscheinend nichts mehr zu sagen hat.

Was mich erst mal interessiert: Wieso soll ihr Chef das raussuchen? Kann sie das nicht selber? Sie müsste doch wissen, wo sie am schnellsten solche Urteile findet. Ich als ihr Chef hätte auch besseres zu tun, als mir die Mühe zu machen Urteile rauszusuchen, nur damit meine Mitarbeiterin sich im Internet streiten kann? Ich würde ihr nen Vogel zeigen!

Ich kann mir ehrlich gesagt - so schlecht wie manche Sachen in Deutschland auch geregelt sein mögen - nicht vorstellen, dass es irgendwelche Gesetze gibt, die es einem Arbeitnehmer SO schwer machen. In der Regel sind doch alle Arbeitsschutzgesetze ziemlich zum Vorteil des Arbeitnehmers ausgelegt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Anfechten ist nicht möglich!...gugg...

Antwort von celmin am 06.03.2013, 19:39 Uhr

...
Arbeitsrecht
Rechtstipp vom 06.03.2013

Im Bewerbungsgespräch gilt: Unzulässige Fragen muss der Arbeitnehmer nicht beantworten. Hierzu gehört unter anderem auch die Frage nach einer Schwangerschaft. Auf der anderen Seite trifft den Bewerber aber auch eine Offenbarungspflicht. Bestimmte Umstände hat er anzugeben unabhängig davon, ob danach gefragt wurde. Gehört hierzu auch die Schwangerschaft einer Bewerberin, die als Schwangerschaftsvertretung eingesetzt werden soll?

Diese Frage musste das Landesarbeitsgericht Köln in folgendem Fall klären.

Ein Arbeitgeber stellte eine schwangere Frau mit befristetem Arbeitsvertrag als Schwangerschaftsvertretung ein. Dabei wusste er nichts von der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin. Als er davon erfuhr, erklärte er die Anfechtung des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber war der Auffassung, die Arbeitnehmerin hätte ihm ihre Schwangerschaft vor der Einstellung ungefragt mitteilen müssen.

Das Landesarbeitsgericht entschied, dass die Arbeitnehmerin auf ihre Schwangerschaft nicht hinweisen musste. Fragt der Arbeitgeber im Einstellungsgespräch nach der Schwangerschaft, stellt dies eine unzulässige Frage dar, die die Bewerberin wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Die Bewerberin muss nicht antworten, sie kann sogar lügen. Parallel dazu muss die Bewerberin auch nicht von sich aus auf ihre Schwangerschaft hinweisen. Dies gilt selbst in dem Fall, dass der befristete Arbeitsvertrag zur Vertretung einer ebenfalls schwangeren Mitarbeiterin dienen soll und die Bewerberin während eines wesentlichen Teils der Vertragszeit nicht arbeiten kann. Eine Pflicht zur Mitteilung der Schwangerschaft im Einstellungsgespräch besteht nicht.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Pressemitteilung 6/2012, Urteil vom 11.10.2012 - 6 Sa 641/12)

____________________________________________________________

Rein rechtlich kann man also gar nicht machen. Nur das Arbeitsklima wird nicht mehr das Beste sein...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aber ALF versprach uns eben anderslautende, jüngere Urteile...

Antwort von shinead am 06.03.2013, 20:14 Uhr

... deshalb sind wir ja alle so neugierig...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Alf: Nur, damit es nicht in Vergessenheit gerät...

Antwort von Gucci75 am 06.03.2013, 21:26 Uhr

Ich habe das Thema die ganze Zeit still verfolgt und erwarte sehnlichst die Urteile.
Liebtes Alf, du als kompetente Angestellte, du rechte Hand deines Chefs, kannst ihm doch sicher bei der Urteilsbeschaffung behilflich sein, um Wissen unters minderwissende Volk zu streuen. Dir als treue und loyale Stuetze der kompetenten Anwaltskanzlei kann das doch wirklich keine Muehe machen.

Vielen Dank fuer die Wissensvermittlung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.