Baby und Job

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Geschrieben von shinead am 06.03.2013, 14:28 Uhr

...aber das passt absolut nicht zu dem, was Alf uns verkaufen wollte...

Eine arglistige Täuschung liegt hier wg. verschweigen einer Straftat vor. Kein AG wird eine(n) Vorbestrafte(n) an die Kasse setzen. Ganz egal ob Frau/Mann/schwanger oder nicht.

Alf wollte uns ja ein Urteil präsentieren, in dem sich die arglistige Täuschung auf die Schwangerschaft bezieht.

 
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von RoteZora 07.09.2009

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Stichwort: Verkaufen

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