Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von 32+4 am 23.08.2012, 10:33 Uhr

@susafi: Hier geht es um jemanden...

Ralph

man darf aber die persönlichen umstände nicht vergessen.

" die aufstockend ALGII bezieht. Sie arbeitet und hat damit bedeutend pro Monat mehr als jemand, der nicht arbeitet. Wer sich davon nicht einmal eine Rücklage in Höhe der Schulpauschale(n) zurücklegen kann, macht eindeutig grundsätzlich etwas falsch. Denn die Freibeträge sind netto, davon gehen nicht einmal Fahrgelder ab."

das ist mir nämlich zu pauschal! es klingt danach, als sei man dann selber schuld und macht alles falsch.

ich hatte auch diese freibeträge und die freibeträge gingen sofort an die sparkasse (eigenheim/amt zahlt ja nicht alles und man kann nicht einfach ausziehen aus einem nichtabbezahlten haus, das keiner kaufen will).
da bleibt dann ein NULL übrig
und dann brauchen die kinder 3-4 mal im jahr eine neue brille (plus die, die verlorengingen). nulltarif ist bei den brillen/werten nicht möglich.

ich verzichte bis heute teilwe. tagelang auf mein essen..die kinder erhalten essen. bekleidung etc.. spare also ohne ende

die nichtzahlung des schulgeldes kam dann auch "unpassend". und ich bezahlte dieses jahr für beide kinder über 300€, nur das günstigste. schuldgeld fürs 2. kind ist noch nicht da.

wenn man pech hat mit seinen pers. lebensumständen, was macht man bitteschön falsch, wenn rücklagen deshalb nicht möglich sind?!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.