Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 23.08.2012, 9:58 Uhr

@susafi: Hier geht es um jemanden...

... die aufstockend ALGII bezieht. Sie arbeitet und hat damit bedeutend pro Monat mehr als jemand, der nicht arbeitet. Wer sich davon nicht einmal eine Rücklage in Höhe der Schulpauschale(n) zurücklegen kann, macht eindeutig grundsätzlich etwas falsch. Denn die Freibeträge sind netto, davon gehen nicht einmal Fahrgelder ab.

Den Unmut über die verspätete Zahlung kann ich verstehen, das Gejammere in diesem Fall nicht!

 
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