Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 23.08.2012, 11:26 Uhr

Weil, und da gebe ich Biker recht...

"1000-1100,- €, eine Summe"


das habe ich nichtmal annähernd übrig! nichtmal 850€..gehen wir einfach mal ein paar hundert € runter..dann finde ich mich wieder

dass ich mit einem riesenschuldenberg sitzengelassen wurde, konnte ich nicht ahnen.
das meine kinder aus gesundheitlichen gründen viel geld kosten werden, was krankenkassen nur zu einem ganz kleinen teil erstatten, konnte ich nicht ahnen.

das amt hat als miete weniger als 250€ (inkl. heizkosten etc..) übernommen. tatsächlich kostet mich der "spaß" aber inkl. aller kosten (ohne tilgung!) knapp 800€.
die differenz ist das, was andere als rücklagen verwenden könnten.
(von den kosten her paßt es bei uns..aber das amt hat sich leider an der m² zahl aufgehangen und gekürzt..pech, mußten wir irgendwie klarkommen)
+ brillenkosten über 100€ pro stück, wovon die kasse 10€ übernimmt!
macht die möglichkeit der rücklagen noch geringer
+ balken, die mein haus auf der rückseite abstützen, weil das dach wegrutscht. das muß auch irgendwie gemacht werden.


rücklagen bilden ist ganz sicher möglich beim regelsatz. das sehe ich genauso, denn ich habe jetzt weniger geld als vorher vom amt.
aber es gibt eben die ausnahmen, die unverschuldet diese rücklagen nicht bilden können.
daher widerpsreche ich dir, denn deine texte klingen zu pauschal/lassen keine ausnahmen zu:
"Das wird vielfach nicht gemacht. Beim reinen Regelsatz bei Einzelpersonen ist das vielleicht noch nachvollziehbar, bei monatlichen Freibeträgen und bei Mehrpersonenhaushalten nicht mehr."

 
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