Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von DorisL am 05.02.2004, 9:43 Uhr

@sophieno

Hallo,

ich weiss nicht, ob dir Folgendes bekannt ist:
Wenn du mit deinem Ex-Partner verheiratet warst, wird beim Ehegattenunterhalt der "Betreuungsbonus" mit eingerechnet. Wenn ihr nicht verheiratet wart, kannst du die Betreuungskosten steuerlich absetzen, bzw. eventuel einen Zuschuss vom Jungendamt bekommen.

Abgesehen davon stimme ich dir völlig bei. Ich finde gerade in den unteren Einkommensstufen den Kindesunterhalt geradezu lächerlich :-(. Er soll ja nicht nur die reellen Kosten deckten, sondern auch die finanzielle Nachteile, die dem betreuenden Elternteil enstehen durch Gehaltseinbußungen.

Zumindest kenne ich keine AEs mit sehr kleinen Kindern, die sich voll und ganz auf ihre Karriere konzentrieren können :-((.

Liebe Grüße,

Doris

 
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