Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 05.02.2004, 9:59 Uhr

@DorisL

Hi Doris,

"sondern auch die finanzielle Nachteile, die dem betreuenden Elternteil enstehen durch Gehaltseinbußungen. "

Das stimmt nicht.
Beide Eltern sind zu Unterhalt verpflichtet.
Der betreuende Elternteil leistet den Unterhalt durch die betreuung, was bedeutet dass er die Wohnung stellt, und entweder das Kind selber betreut, oder sich um die Betreuung kümmert.

Der andere ET leistet den Barunterhalt, also er stellt die Kosten für Ernärung und Bekleidung etc des Kindes.

Die Höhe des Bar-Unterhaltes richtet sich nach der Leistungsfähigkeit, bzw die Unterstützung richtet sich nach der Lebensstellung des Barunterhaltspflichtigen.

Eine Unterstützung/Nachteilsausgleich für den betreuenden ET wird durch den Kindesunterhalt NICHT abgegolten.
Es geht beim Kindesunterhalt nur um das Kind.

Und zu deiner Aussage, dass der KU für die unteren Einkommen zu gering sei, folgendes:

Jemand mit einem Einkommen von bis 1300Euro muss auch 192Euro/Kind zahlen.

Wie gesagt, der Lebensstandard des Kindes soll sich an der Lebensstellung des Barunterhaltspflichtigen richten, und da sehe ich eher eine Schieflage zum Nachteil des Unterhaltszahlers.

Und der Betreuungsunterhalt, den der betreuende Elternteil leistet, bezieht sich eben auch auf die Betreuungskosten, so wie der Barunterhaltspflichtige sämtliche Umgangskosten auch selber zu tragen hat.
cu

 
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