Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 29.05.2003, 17:50 Uhr

@rob und richie (lang)

Hallo Ihr beiden,

wünsche erstmal einen schönen Vatertag gehabt zu haben, wie auch immer... :-)

Aber nachdem ich mich bis jetzt zurückgehalten habe mit meiner Meinung, muß ich Euch beiden jetzt aber doch ins Stammbuch schreiben, daß Euer Schwarz-Weiß-Denken hinsichtlich des Sorgerechts doch sehr schlicht gestrickt ist.
Soweit ich Euch aber bisher mitgelesen habe, seid Ihr auf EureR Meinung ziemlich festgefahren, sodaß sich eine Grundsatzdiskussion wohl vorerst nicht lohnt.

Meine meinung zu diesem Thema:

1. Gemeinsames Sorgerecht ist sicherlich vernünftig, wenn beide Seiten Interesse haben, konstruktiv an der Entwicklung des Kindes Einfluß zu nehmen und diese Dinge nicht als Druckmittel aller Art mißbrauchen wollen.

2. Daraus ergibt sich, daß bei beiderseitigem Interesse daran ein gemeinsames Sorgerecht dem alleinigen Vorzuziehen ist, auch wenn der Elternteil, bei dem die Kinder fortan leben, dies als lästig empfinden mag, weil man sich mit dem anderen nicht mehr zusammensetzen will.

3. Das Ganze geschieht zum Wohl der Kinder.

Ich glaube, bis hierhin sollten wir alle noch einigermaßen konform gehen.

Aber:

4. Es gibt für mich sehr wohl Gründe und Situationen, wo nur noch das alleinige Sorgerecht dem Wohl des Kindes dienlich ist. Ich halte es für schlichtweg falsch und ideologisch völlig verquast, auch in wirklich jede Situation unbedingt und grundsätzlich noch das gemeinsame Sorgerecht hineinbasteln zu wollen. Gründe kann es mehrere geben, z.B. nachgewiesener sexueller Mißbrauch an den eigenen Kindern (Verurteilung und Inhaftierung), dauernd nasser Alkoholiker, schwere Körperverletzungen gegen die Kinder, nachgewiesene, langandauernde Unerreichbarkeit bzw. Abwesenheit und niemand weiß, wo er/sie steckt. Kommt jetzt nicht mit dem Argument, das könne man auch mit dem gemeinsamen Sorgerecht alleine wuppen, das ist eine für mich ein Scheinargument und dient nur zum Schutze unzuverlässiger Elternteile.

Keine Mißverständnisse: Ich habe mit meiner inzwischen von mir geschiedenen Ehefrau gemeinsames Sorgerecht, die Kinder sind bereits älter, trotzdem sind nicht wenige Dinge abzustimmen. Und auch wenn wir uns wegen einiger Dinge in den Haaren liegen und wir uns evtl. demnächst vor Gericht sehen werden, wenn es um die Kinder geht haben wir schlagartig ein vernünftiges Verhältnis gehabt. Allerdings hatten wir das Glück, daß wir uns wenigstens in Erziehungsfragen fast immer einig gewesen sind und an einem Strang gezogen haben. Ich bin also nicht irgendwie vorbelastet.
Auch wenn ich der Auffassung bin, daß das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen den Kindern mehr gerecht wird, so halte ich es dennoch für möglich, daß in Einzelfällen das GSR nicht der Weisheit letzter Schluß ist.

Und aus Euren bisherigen Beiträgen entnehme ich, daß Ihr genau diese Möglichkeit von vornherein ausschließt.

Das die Frau oder der Mann nach oft jahrelangem Hin- und Her das ASR dann auch feiert, Du liebe Güte, was soll daran schlimm sein, wenn man froh, ist einen realen Klotz am Bein zu verlieren?

Das jedenfalls ist meine Meinung dazu, auf die ich, zugegebenrmaßen, allerdings AUCH festgefahren bin! :-)

In diesem Sinne noch einen schönen Feiertag und liebe Grüße aus Hamburg

Ralph/Snoopy

 
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