Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von engelchen_lpz am 19.07.2009, 11:02 Uhr

zum Thema kündigen in der Elternzeit

rein rechtlich kannst du kündigen mit der normalen Kündigungsfrist, Arbeitslosengeld wird dann erstmal gesperrt... aber wenns gar nicht anders geht würd ich mich an deiner Stelle erstmal an die ARGE wenden und mich dort beraten lassen.

Da wir Depressionen in der Familie haben weiß ich wie schwer das sein kann, aber dann musst du halt wirklich überlegen ob du nicht für den Lebensunterhalt aufkommen kannst....irgendwie

auch dein Mann sollte sich an die ARGE wenden und wenn möglich bezuschussendes ALG II beantragen wenn das Einkommen nicht reicht.

Auch der Tipp mit der Caritas find ich gut. Erkundige dich erstmal was möglich ist.

 
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