Geschrieben von chiropterra am 29.11.2011, 12:59 Uhr |
wohnung
ich werde mit den kindern ausziehen. was soll ich bei der wohnungsbesichtigung sagen? dass die miete vom amt kommen wird? oder holt das amt die miete sowieso bei meinem ex und ich geb ihn an?
er meint das nämlich. also dass die das geld bei ihm holen.
und wenn das amt zahlt: soll ich vorher dort anrufen? oder erst eine wohnung finden?
so grob weiß ich was mir zusteht(würde sogar in eine kleinere ziehen, müsste also übernommen werden.).
lg
Re: wohnung
Antwort von shinead am 29.11.2011, 13:13 Uhr
Seid ihr verheiratet?
Dann steht Dir ggf. Trennungsunterhalt zu.
Wenn ihr nicht verheiratet seid, wie alt sind die Kinder? Bei kleineren Kindern steht Dir ggf. Betreuungsunterhalt zu.
Das muss geklärt werden, bevor Du Dich ans Amt wendest.
Auch die Höhe des Kindesunterhaltes muss geklärt werden. Hierzu kannst Du Dich ans Jugendamt wenden.
Erst, wenn Deine eigenen Mittel nach der räumlichen Trennung feststehen, kann das Amt agieren.
Ich würde mich auch vor einem Vertragsabschluss dort melden damit sicher ist, was sie wie übernehmen.
Wenn das Amt die Miete Dir mit überweist, und Du dann per Dauerauftrag die Wohnung selbst bezahlst, musst Du das dem Vermieter nicht zwingend mitteilen. Wenn das Amt die Miete direkt überweist, würde ich es schon vorher sagen. Ist ja nichts schlimmes.
Re: wohnung
Antwort von chiropterra am 29.11.2011, 13:54 Uhr
meine kinder sind 1,4,7.
wir sind verheiratet.
also erst mit dem amt sprechen?
hab grad einen besichtigungstermin für nächste woche ausgemacht.
Re: wohnung
Antwort von Holzkohle am 29.11.2011, 13:55 Uhr
besichtigen kannst Du ja trotzdem, vorher würde ich schnell beim Amt vorbei springen, denen die Daten von der Wohnung aufn Tisch legen und mal abklopfen, ob sie Dir zusteht.
Übrigens, auch mein Vermieter hat nie davon erfahren, dass ich ALG II-Empfängerin bin/war. Mir wurde das ALG II direkt aufs Konto überwiesen und ich habe dann direkt an den Vermieter gezahlt.
Wahrscheinlich wird der Vermieter sich in Deinem Fall aber eh seinen Teil denken, wenn er Dich fragt, was Du beruflich machst (und ich gehe davon aus, Du gehst noch nicht arbeiten, oder?)
Re: wohnung
Antwort von mf4 am 29.11.2011, 14:20 Uhr
Wenn du ausziehst... warum sollte dein Ex dann deine Miete zahlen?
Die Miete kommt auch meist nicht vom Amt. ich beziehe H4 und habe meine Miete immer selbst überwiesen.
ERST Wohnung suchen, dann diese Wohnung mit Preis und Größe vom Amt absegnen lassen VOR Unterschreiben eines Mietvertrages.
Re: wohnung
Antwort von Sandr@1974 am 29.11.2011, 14:25 Uhr
Ich bin auch gerade frisch getrannt und mein Vermieter fragte direkt, ob ich arbeite. Da ich jetzt leider wieder Alg2 beantragen muss, wollte der Vermieter ein ok vom Amt haben, dass ich die Wohnung beziehen darf (bzw bei uns ist es so, dass ich mit den Kids in der Wohnung bleiben möchte und er auszieht, nur momentan steht er nur im Mietvertrag). Das Amt stellte sich quer, weil ich momentan ja keine Leistungen beziehe.
Der Vermieter ist aber kulant und vermietet mir trotzdem die Wohnung, weil ich ja schon seit Jahren hier wohne und er nicht eine Alleinerziehende mit 3 Kindern auf die Strasse setzen will...
Aber vielleicht ist das Amt bei Dir ja besser drauf und gibt Dir das ok. Von der Grösse und Miete her liegen wir allemal drin. Es wäre also ein Leichtes gewesen, das ok zu geben...
LG
Re: wohnung
Antwort von Fru am 29.11.2011, 15:49 Uhr
Für H4 muß der Vermieter doch eh eine Mietbescheinigung ausfüllen, von daher wird er wohl 1+1 zusammenrechnen können...
Warum soll Dein Partner Deine Miete zahlen???? Miete hat ja in dem Sinne nichts mit Unterhalt zu tun...das sind alles einzelne Schritte die Du regeln mußt...ich würde erst zum Amt, dann das mit der Wohnung klären, zum Jugendamt wegen Unterhalt (oder eben nicht, wenn Ihr das auch ohne Amt besprechen könnt) und zum Schluß, wenn das Amt die Wohnung genehmigt hat, kannst Du den Mietvertrag unterschreiben.
Re: wohnung
Antwort von mf4 am 29.11.2011, 19:10 Uhr
Voraussetzung für einen Antrag auf H4 ist, dass alle Einnahmen berechnet sein sollten
Unterhalt berechnen ist besonders wichtig, denn UH und Kindergeld ist Einkommen der Kinder. Was sie über dem H4-Satz hätten stünde dann bei dir als Einkommen.
Mal eben den UH einfach unter sich ausmachen akzeptiert das Jobcenter aber nicht. Sie legen nichts drauf, wenn der Vater weniger zahlt als er müsste/könnte.
Nene, an die D-Tabelle sollte man sich schon halten
Antwort von Fru am 29.11.2011, 22:53 Uhr
was den Unterhalt angeht, sorry, das hatte ich vorausgesetzt....
Re: wohnung
Antwort von Aprilscherz2000 am 30.11.2011, 10:48 Uhr
ich war bei Wohnungsuche bisher einmal arbeitslos und auf die Frage was ich berufliche machen, hab ich nur gesagt, das ich ein geregeltes Einkommen haben (was ja auch bei Arbeitslosengeld , HARTZ IV .....stimmt)
Was ich mich bei Dir nur frage - woher weißt Du schon wieviel Du an Miete ausgeben kannst, wenn Unterhalt oder Amt noch gar nicht geklärt sind?
Gruss Chrissie
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