Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 16.08.2010, 1:39 Uhr

Wieviel Zeit umfasst das Umgangsrecht?

Hi fischli,

WoW hat deffinitiv eine ernstzunehmende Suchtkomponente mit den von dir beschriebenen Auswirkungen. Kann ich völlig nachvollziehen, daß dein Sohn da nicht mehr dauernd bei zuschauen will! Würde ich auch ernstnehmen.
Wundert mich, daß sich da keiner meiner Vorschreiber dran aufhängt. Ist wahrscheinlich hier eher unbekannt.

Lass dich von der " mein Kind" Diskussion nicht irritieren, das ist in dem Zusammenhang Blödsinn. Als AE Mutter rede ich mit fremden Menschen auch immer über "MEIN KIND". Gleiches steht dem Vater zu, wenn er über ihn spricht. Nicht nur als getrennte Eltern tritt man nun mal in den wenigsten Situationen gemeinsam auf, das drückt sich auch in der Sprache aus.
Selbst Paare die nicht getrennt sind handhaben das so. Wie oft höre ich auf Elternabenden (selbst wenn der Partner ANWESEND ist), "MEIN KIND ist aber..".
Manchmal wünschte ich mir nichts sehnlicher als daß der Vater mal realisieren würde, daß es SEIN Kind ist..
Wenn so mancher Vater die Tatsache, daß es SEIN KIND ist, verinnerlichen würde (und sich dementsprechend verhalten würde), hätten wir hier weniger Fragen wie deine.
Das dazu.

Was deine eigentliche Frage angeht, gibt es kein Gesetz das ein Minimum oder ein Maximum an Umgangszeiten regelt.
Wenn du also den Umgang, auf Wunsch deines Sohnes und unter diesen Umständen vernünftiger Weise, drastisch reduzierst, müßte er klagen, so er denn nicht anderweitig mit dir und seinem Sohn zu einer Einigung kommt und ihn weiterhin wie bisher sehen möchte..
Gängige Rechtsprechung wäre in dem Fall wohl höchstens die im Moment bestehende Situation. (Alle 14 Tage übers Wochenende). Mehr dürfte er kaum rausholen, sollte er vor Gericht gehen.

LG ahm

 
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