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Geschrieben von Vivininapat am 20.06.2010, 16:52 Uhr

Umgangsrecht

Der Vater meiner schwerbehinderten Tochter holt die Kleine (5 Jahre), kann u.a. nicht sprechen, jeden Sonntag für den Nachmittag zu sich. Nun ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass er mit ihr ein Stück weit weggefahren ist, mir aber nicht Bescheid gesagt hat. Meine Frage an Euch, hab ich ein Recht zu wissen, wo sich der KV mit meiner Tochter aufhält? Bitte, wer etwas weiß, gebt mir schnell eine Antwort! L.G.

 
33 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von shinead am 20.06.2010, 17:02 Uhr

Sagst Du dem Vater immer wenn Du vor die Tür gehst?

Solange er das Land nicht mit dem Kind verlässt sondern in einem überschaubaren Radius bleibt ist die Bewegung der beiden komplett durch das Umgangsrecht abgedeckt.

Warum stört Dich wenn die beiden unterwegs sind? Ist doch toll das sie nicht nur daheim hocken...

Gruß
Corinna

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Re: Umgangsrecht

Antwort von bobfahrer500 am 20.06.2010, 17:10 Uhr

Denke der Vater ist ein kompletter Versager, eine Null, kann sich nicht selbst die Schuhe binden und findet ohne Mama den Rückweg nicht mehr!

Das war auch der Grund warum sie sich mit ihm eingelassen hat!




Sorry, ich bin dann mal weg...

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Zero am 20.06.2010, 17:37 Uhr

Solange er nicht mit dem Kind ins Ausland fliegt, liegt es in seinem Ermessen, wohin er mit eurem Kind geht, wenn er Umgang hat - ergo: Er ist dir keine Rechenschaft schuldig, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet.

Freu dich doch, wenn er für den Nachmittag ein Programm für die Kleine bereithält und mit ihr etwas unternimmt.

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Nun, die Tochter kann ihm nicht sagen, was sie machen...

Antwort von FrauKrause am 20.06.2010, 17:40 Uhr

ich finde es in diesem Fall einfach total daneben, nicht zu sagen, was man so unternimmt. Das ist in meinen Augen die pure Provokation seitens des Vaters. Eigentlich muss man nicht Bescheid sagen, aber das Kind kann es einem ja danach erzählen. Nur: In diesem speziellen Fall funktioniert das eben nicht so, wenn das Kind behindert ist.

Ich frage den KV auch nicht ellenlang, was sie so machen wollen (er holt den Sohn direkt von der Schule ab), erst danach frage ich, was sie unternommen haben und kriege natürlich auch eine Antwort, vom KV oder vom Kind direkt.

Aber ob die Auskunft rechtlich tatsächlich durchzusetzen ist, weiß ich nicht. Ich würde beim JA nachfragen.

LG I.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von kikipt am 20.06.2010, 17:40 Uhr

ich kann mir gut vorstellen dass man mit einem schwer behinderten kind andere probleme hat. sich andere sorgen macht und ich kann auch sehr gut nachvollziehen dass man wissen will wo das kind ist.

aber so lange der vater sich gut darum kuemmert muss du lernen zu vertrauen.
wenn nicht, dann rede mal mit dem jugendamt. ob man da hilfe bekommen kann
ich kann dich und deine aengste gut verstehen

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Möhrchen am 20.06.2010, 17:41 Uhr

Nein, ein Recht, das zu wissen hast Du normalerweise nicht...Warum müßtest Du das denn Deiner Meinung nach?

lg heike

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Re: Umgangsrecht

Antwort von susafi am 20.06.2010, 18:10 Uhr

mmh... ich bin ja eindeutig dafür das der Vater sagt wohin er mit dem Kind in Urlaub fährt...

aber wenn er sie Nachmittags holt oder z.B. auf den Spielplatz geht, Verwandte besucht oder zu einem Zoo fährt, wäre ich schon dafür es den beiden zu überlassen...

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Panija am 20.06.2010, 18:11 Uhr

Hallo

Nö, muss er nicht.
Wie hast Du es denn erfahren ?
Ich schätze danach von ihm, wenn sie nicht spricht ?
Wenn dem so ist, dann hat er Dich ja doch informiert :-)

Als wir den Sohn von unserem Mann hatten ( derzeit eingestellt ), da sind wir auch mal spontan in den Zoo in die Nachbarstadt ( 30km) etc.
Immerhin hat der Vater da sein Umgangsrecht und kann in der Zeit in dem Sinne auch entscheiden, und auch mal spontan was machen.

Ich verstehe auch, dass Du besorgter bist, aber ich finde es toll, dass er sich kümmert und wie es scheint auch regelmäßig !

Wenn ich fragen darf, warum möchtest Du unbedingt so genau wissen was sie machen, wo sie sind ?

Ich meine, auch wenn er bei einem Einjährigen das Umgangsrecht hat, so ist es gleich, und die erzählen danach auch noch nix.
Mein Sohn ist fast vier, wenn ich ihn frage was sie im Kindergarten gemacht oder gegessen haben kommt gerne : Nix Mama !!

Von daher finde ich persönlich das sprachliche Defizit für diese Frage nicht so arg von Bedeutung.

Alles Gute für Euch.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Vivininapat am 20.06.2010, 18:11 Uhr

Na es ist so, dass sich der KV komplette 2 Jahre garnicht um das Kind gekümmert hat. Auch jetzt bewältige ich alles alleine, Probleme, Sorgen ,Anträge , Therapien, Arztbesuche usw. Er holt sie für paar Stunden und kann einfach nicht ermessen, wieviel dahinter steht! Ich bin einfach der Meinung, er sollte mir schon sagen, wo er wann mit dem Kind hinfährt. L.G.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Zero am 20.06.2010, 18:38 Uhr

Kann deine Tochter sich anderweitig äußern, durch Gesten eventuell?
Worauf ich hinaus will ... wenn deine Tochter sich anders äußern kann, dann wird sie mit Sicherheit auch dementsprechend reagieren, wenn ihr Vater sie abholt. Entweder mit Freude oder mit Abneigung.

Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist und er nicht ins Ausland mit ihr reist, muß er nicht nicht sagen was er mit ihr Unternimmt. Du kannst ihn fragen, aber es gibt, meines Wissens nach, kein Gesetz, das Vorschreibt, dass der Umsorgende Elternteil dem anderen Elternteil zu sagen hat, wo es hingeht.
Hast du deinen Ex mal bei Seite genommen und ihm gesagt, dass du gerne wissen möchtest, wo es mit der Kleinen hingeht? Freundlich und ohne Vorwürfe meine ich.

Wenn man Alleinerziehend ist, dann ist es nicht alles so einfach. Und das der Vater eurer Tochter sich 2 Jahre nicht gemeldet hat ist zwar nicht gerade klasse, aber so wie ich es verstanden habe, bemüht er sich jetzt um sie - auch wenn du mit dem Rest alleine dastehst (wie viele AE's) - auch wenn es für ihn und die Kleine nur ein paar Stunden in der Woche sind.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Vivininapat am 20.06.2010, 19:07 Uhr

Nein, meine Tochter kann sich nicht mit Gesten behelfen, Ich merke aber an ihrer Reaktion, dass sie gerne zu ihm geht, Das ist auch nicht das Thema, ich verlange ja nichts Unmögliches, nur, dass er mir sagt, wo er sich aufhält. Natürlich hab ich ihn schon einmal drum gebeten, er tut es nicht! Für mich war das ein riesen Schritt, nach der langen Zeit , die er sich einen Dreck geschert, das Kind zu ihm zu geben. Er hat mir Hilfe versprochen und Unterstützung. Letztlich nimmt er sie paar Stunden und das wars dann aber auch.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Vivininapat am 20.06.2010, 19:12 Uhr

Natürlich sage ich dem Vater nicht, wenn ich vor die Tür geh. ich habe das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter. Kümmere mich von Geburt an um alles alleine, was ihre Behinderung mit sich bringt! Er hat sich einfach einen Dreck geschert und für mich wars ein großes Zugeständnis, als er vor der Tür stand, ihm die Kleine zu geben. Mich stört nicht, dass die Beiden unterwegs sind, ich möchte nur davon Kenntnis haben!

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Panija am 20.06.2010, 19:24 Uhr

Hallo nochmal

Zugeständnis hört sich sehr großzügig an.
Aber er hat das Recht und Du die Pflicht ! den Umgang zu fördern!

Und ich finde es auch eine Frechheit, dass er sich 2 Jahre nicht gekümmert hat, jedoch ist das eine Wut, die DU auf ihn hast, Deine Tochter freut sich über den Kontakt, wie Du selbst schreibst.

Was ändert es denn, wenn er sagt : Ich fahre in den Zoo, zu meiner Schwester, in den Park, gehe mit ihr ein Eis essen etc.
Also, verzeih, aber krass gesagt, was ändert es ?, solange er nach ein paar Stunden ein vergnügtes Kind wiederbringt ?
Verbieten kannst Du ihm obig aufgeführte Dinge eh nicht.

Mein Sohn hat seinen leiblichen Vater noch nie ! gesehen in fast 4 Jahren, und ich würde es begrüßen.
Solange ich merke , dass sie Spass haben, bitteschön, es ist sein leiblicher Vater ! , er wird auf ihn aufpassen.

Ein paar Stunden Sonntags ist da noch gut, wenn er wollte, dann könnte er viel mehr einklagen, von daher würde ich etwas offener werden.
Die Versprechungen die er Dir gegenüber gemacht hat sind auch ein Ding zwischen Euch, zu denen er nicht verpflichtet ist.
Seine Pflicht ist es sich um das Kind zu kümmern, nicht um die Mutter.

Hoffe das kommt nun richtig rüber, ich verstehe Dich schon, keine Frage.
Aber das Ding was zwischen Euch war, hat nichts mit der Kleinen zu tun.
Du sagst selbst dass es den Anschein macht, dass es ihr Spass macht.
DAS ist das Entscheidene !

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Zero am 20.06.2010, 19:45 Uhr

Wie gesagt, er ist dir nicht verpflichtet darüber Auskunft zu geben, wo er mit eurer Tochter hingeht, solange es nicht ins Ausland geht - das mußt du akzeptieren. Es sei denn, dass es für behinderte Kinder eine Ausnahmeregelung gibt.
Auch wenn er sich 2 Jahre nicht gemeldet hat und es dir gegen den Strich geht, dass er keine Infos diesbezüglich gibt - sei froh, dass er sich jetzt bemüht.

Wegen der zugesagten Unterstützung, kannst du in ansprechen, ob das du dahergesagt war oder ob er das ernst meinte und dir unter die Arme greift.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von shinead am 20.06.2010, 19:59 Uhr

Deine Wut auf ihn in Ehren.
Er hat einen (riesengroßen) Fehler gemacht und sich zwei Jahre nicht um sein Kind gekümmert. ABER: er tut es nun. Das ist toll!

Was würde es Dir bringen zu wissen das sie zu Oma fahren?

Es ist die Zeit des Vaters. Deine Tochter und er haben ein Recht auf diese Zeit. Lass die beiden doch dieses kleine Geheimnis miteinander teilen. Es ist ein Vater-Tochter-Ding.

Du musst über Deinen Schatten springen. Es ist nicht Dein Zugeständnis an ihn. Es ist eine Selbstverständlichkeit.

Gruß
Corinna

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Moment!

Antwort von bobfahrer500 am 20.06.2010, 20:13 Uhr

Wenn es dir zuviel ist dann teile doch das Sorgerecht mit ihm?! Dann kannst du ihn in den ganzen Papierkram mit einbinden!

Du hast das alleinige SR, also beschwere dich auch nicht das du alles alleine händelst, machen hier übrigens viele! Klingt irgendwie nach Luxusproblem das ganze!

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bobfahrer..

Antwort von kikipt am 20.06.2010, 20:28 Uhr

hut ab vor allen maennern die sich um ihre kinder kuemmern, egal ob AE oder mit geteiltem sorgerecht
aber mein Ex wollte z.b keines
er wollte das kind auch nach unserer trennung (er war mit einer anderem in bett waerend ich mit dem kind auf urlaub war) auch nicht mehr sehen.
gezahlt hat er weil er gepfaendet wurde, bist er dann seinen job geschmissen hat.
es gibt auch solche maenner. leider

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Re: Umgangsrecht

Antwort von mamafürvier am 20.06.2010, 20:33 Uhr

Ich habe auch das alleinige SR... wenn die Kinder bei Papa sind fahren sie hin wohin sie wollen und nein... er muß es mir nicht mitteilen. Ich teile ihm auch nicht mit, wenn wir z.B. in den Zoo fahren. Warum auch? Er betreut die Kinder top und dein Ex scheint das ja wohl auch zu tun... also laß ihn doch was schönes mit dem Kind unternehmen.
Wenn was ist, Kind krank usw. würde er dir sicher bescheid geben oder?
Er konnte nicht mit der Behinderung umgehen? Offenbar kann er es jetzt und er liebt sein Kind!

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Niemand von uns kennt den KV...

Antwort von FrauKrause am 20.06.2010, 21:44 Uhr

vielleicht (!) hat sie einfach Angst, er ist ein komischer Vogel, drückt sich mit merkwürdigen Leuten herum. Das weiß doch hier keiner. Gut rumreden könnt Ihr alle. Das Kind braucht besondere Betreuung, gesundheitliche Vorsorge? Es kann nicht sprechen, sich also auch nicht so gut ausdrücken. Es ist BESONDERS gefährdet. Behinderte Menschen sind besonderen Gefahren ausgesetzt, sind überproportional Opfer bestimmter Verbrechen. Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber ich würde schon wissen wollen, wo er sich mit ihr aufhält, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Wenn er sich zwei Jahre gar nicht gemeldet hat, weiß niemand, ob er sich verändert hat, den Freundeskreis geändert, sonstwas.

Niemand weiß, was ihre Beweggründe sind. Wenn Sie so besorgt ist, sollte sie ihre Sorgen dem JA gegenüber schildern. Wir hier können die Situation doch gar nicht abschätzen.


LG I.

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was mir noch auffällt: Die Antworten hier zu solchen Themen sind EXTREM

Antwort von FrauKrause am 20.06.2010, 21:51 Uhr

pauschal. Immer dieselben Aussagen, ohne den Einzelfall auch nur ANSATZWEISE zu berücksichtigen. "Blablablabla is doch toll, er kümmert sich, was willst du denn, egal, wenn er sich vorher nie meldete, JETZT macht ers aber, er hat doch das Recht, Dein Kind braucht den Vater...blablablabla"

.... wie aufgezogen. Immer fein über den einen ausgelutschten Kamm scheren.

Das kann ja alles stimmen im Allgemeinen, ist ach soooo tolerant und gut gemeint. Aber MUSS eben nicht das Beste fürs jeweilige Kind sein.

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Dein Teufel ist aber ganz schön dunkel!

Antwort von shinead am 20.06.2010, 21:52 Uhr

Himmel!

Grundsätzlich würde bei einem Verbrechen wohl kaum die Aussage des Vaters "wir gehen in den Zoo" helfen, oder?
Von solchen Ängsten wurde hier auch nicht geschrieben, also sollte man von denen nicht ausgehen.
Nicht jeder Mann ist böse.... *breitgrins*

Ich gehe mal davon aus, dass der Vater nicht einfach nach zwei Jahren kam und das Kind einen Tag lang mit "on Tour" genommen hat. Da wird schon etwas dazwischen gewesen sein. Betreuter Umgang oder Besuch, Einführung in evtl. Notwendige medizinische Unterstützung...

Es ist der Vater!
Und auch bei einem Baby, das ja auch nicht sprechen kann und besonderer Betreuung bedarf, hat er ein Umgangsrecht.

Gruß
Corinna
Geschockt von solcher Paranoia...

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Re: was mir noch auffällt: Die Antworten hier zu solchen Themen sind EXTREM

Antwort von shinead am 20.06.2010, 21:53 Uhr

'türlich muss es nicht das beste sein.

Aber aufgrund von pauschalen Fragen kann man das nicht beantworten. Deshalb ist das hier ein Forum und keine Rechtsberatung! *augenroll*

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Re: Dein Teufel ist aber ganz schön dunkel!

Antwort von FrauKrause am 20.06.2010, 21:57 Uhr

och, habe schon junge oder auch ältere Männer mit Kindern gesehen (leben in Berlin), da dachte ich: ACH, um GOTTES willen, das arme Kind..... Kannst mir glauben, wir leben hier nicht auf dem netten Dorfe, wo alles schön ist/wirkt. Sicher hast Du mit der Aussage recht, dass er nicht die Wahrheit sagen muss. Aber ein wenig Kommunikation kann da trotzdem niemals schaden. Und der einfachen Aussage "ER ist der VATER, wenn er sich beispielsweise bisher wie ein Schwein benommen hat, traue ich auch nicht so ganz über den Weg. Nicht jeder Vater ist es wert, auch einer genannt zu werden. Genauso wie das natürlich auch für Mütter gilt, die keine sind. Solls ja auch geben.

Es wäre sicher schön, wenn die Ausgangsposterin noch mehr dazu schreiben würde, wie man zu den Umgangsregeln gekommen ist....

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nein, aber die Antworten in diesem Forum werden ja durchaus von vielen ernst genommen...

Antwort von FrauKrause am 20.06.2010, 21:59 Uhr

deshalb sollte man vielleicht mit diesen vorformulierten Pauschalaussagen hinsichtlich unserer Kinder auch manchmal ein bisschen zurückhaltender sein, finde ich. Und ich habe keine Paranoia, sondern Berufserfahrung und schon vieles gehört, was man im ersten Moment gar nicht glauben mag.

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Re: Dein Teufel ist aber ganz schön dunkel!

Antwort von Panija am 20.06.2010, 22:00 Uhr

Die Fragende wollte wissen wie es rechtlich aussieht.
Mehr hat sie nicht gefragt.
Das weiss sie nun !

Ein paar Meinungen dazu, ist ein öffentliches Forum.

Sie wird sich ihren Teil herausziehen, ohne ins Detail gehen zu müssen.

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Re: Dein Teufel ist aber ganz schön dunkel!

Antwort von FrauKrause am 20.06.2010, 22:01 Uhr

Klar, ein paar Meinungen. Genauso wie meine auch dazugehört. So isses nu mal.

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Die kann man ja auch ernst nehmen

Antwort von +emfut+ am 21.06.2010, 7:16 Uhr

Denn sie nehmen Bezug auf die Frage.

Man kann natürlich bei jeder Frage noch tausend Dinge reinlesen, die da nicht stehen - daß der Vater das Kind entführt, mißhandelt, schlecht behandelt oder zumindest nicht so behandelt, wie die Mutter das will, daß der Vater sich aus unlauteren Motiven jetzt kümmern will, daß das Kind schrecklich leidet und das nur nicht ausdrücken kann....

Das steht da aber alles nicht. In Bezugnahme auf die Informationen der UP - das Kind fühlt sich beim Papa wohl, es geht um ein paar Stunden am Tag, es gibt keinerlei Hinweise darauf, daß der Vater das Kind schlecht behandelt - sind die hier gegebenen Antworten richtig und angemessen: Der Vater muß nicht sagen, ob er mit dem Kind in den Zoo oder auf den Spielplatz geht. Eine Grundlage für diesen Wunsch gibt weder die Rechtsprechung noch das moralische Empfinden her. Aus.

Im übrigen kann ich mir gerade keine Situation vorstellen, wo ein Mensch sich aus reiner Rachsucht oder Reinwürgerei über einen Zeitraum von mehreren Wochen regelmäßig mehrere Stunden um ein schwerbehindertes Kind kümmert. Die Väter behinderter Kinder, die ich kenne, drücken sich gerne weitgehend - und das betrifft nicht nur die Getrenntlebenden, diese lediglich in besonderem Ausmaß.

Gruß,
Elisabeth.

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Nein, nicht aus "Rachsucht" sich um das behinderte Kind kümmern,

Antwort von FrauKrause am 21.06.2010, 8:49 Uhr

das ergibt ja natürlich keinen Sinn. Aber der Mutter - auch auf Nachfrage - keine Auskünfte erteilen, finde ich recht daneben. Da muss man sich schon fragen: Warum gibt er keine Auskunft? Und das KANN nur bestimmte Gründe haben, sonst würde er sich normal verhalten und es der Mutter einfach sagen.Das ist wohl selbstverständlich, wenn man auf mindestens (!) normaler Ebene miteinander kann.

VG I.

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Re: Nein, nicht aus "Rachsucht" sich um das behinderte Kind kümmern,

Antwort von Zero am 21.06.2010, 10:23 Uhr

Wieso KANN das nur bestimmte Gründe haben?
Ich habe meinen Exmann auch nie gesagt wo ich mit den Kinder hingehe/fahre - umgekehrt hat er mir auch keinen Bericht erstattet, wenn er die Kinder hatte und was unternommen hat.
Weil es mich schlicht und ergreifend nichts angeht, was der Umgehende Elternteil mit den Kindern unternimmt - solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Wenn ich die Kinder gefragt habe, was sie denn alles gemacht haben, kam ein herzliches "Nichts, Mama" und es wurde weitergespielt.
Es trägt sicherlich zur besseren Kommunikation zwischen den Elternteilen bei, wenn man dem anderen erzählt wohin es geht, aber es ist kein muß.

Kinder zeigen an ihrem Verhalten, wenn etwas nicht stimmt, wenn sie sich unwohl fühlen, Angst haben, nicht zu dem Elternteil möchten, der den Umgang hat - wenn das der Fall ist, frage ich auf jeden Fall nach. Notfalls auch mit dem Jugendamt.

Die Kleine von Vivininapat scheint sich bei ihrem Vater wohlzufühlen - ergo würde ich ihn einfach machen lassen und gut ist. Was das Versprechen angeht, der Mutter helfen und sie Unterstützen zu wollen, muß sie mit dem Kindsvater klären - das sind 2 paar Schuhe.

MfG Zero

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Re: Umgangsrecht

Antwort von AW-WerHatRecht am 22.06.2010, 13:22 Uhr

Hallo liebe Forennutzer,

der Beitrag von "Vivininapat" ist für mich als Anwalt für Familien und Sozialrecht vollkommen nachvollziehbar.
Bevor ich jedoch genauer auf diese Frage eingehe, muss ich bemängel auf welchem Niveau manche Forenmitglieder auf die Fragen von Hilfesuchenden eingehen.

Nun möchte ich gerne die oben gestellte Frage verständlich beantworten. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten!
Sie sollten sich die Frage stellen ob Sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben?!

Sollten sie sich dieser Sache sicher sein, berechtigt Sie das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht laut § 1687 BGB dazu den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.

ACHTUNG: Dies wirkt sich jedoch in keinster Weise auf das Umgangsrecht laut § 1626 BGB des anderen Elternteils aus.
Der Umgang darf dem Elternteil also nicht verweigert werden, jedoch dürfen Sie den Aufenthaltsort bestimmen an dem der Umgang stattfindet.

Nennen wir mal ein Beispiel: Der Kindsvater verlangt aufgrund seines Umgangsrechts, das er das Kind jeden Mittwoch sehen möchte.
Sie willigen ein da das Kind ja auch etwas von dem Vater haben soll, jedoch bestehen sie darauf das er das Kind nur bei ihnen zuhause besuchen darf.

Mit dieser von ihnen gestellten Forderung muss sich der Kindesvater abfinden!

Stellen sie also dem Kindsvater die Frage nach dem Aufenthaltsort des Kindes, (derzeit in seiner Obhut) muss er diese wahrheitsgemäß beantworten.
Ob er dies tut ist natürlich schwer von ihnen nach zu prüfen.

Ich hoffe ich konnte ihnen ihr Recht nahe bringen und wünsche ihnen viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen

AW-WerHatRecht

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Vivininapat am 22.06.2010, 15:38 Uhr

Danke für diese kompetente Antwort auf meine Frage. Bin wahnsinnig froh über diesen Beitrag, der für mich und andere Forennutzer sehr verständlich geschrieben wurde. Natürlich bin ich offen für alle Einträge, jedoch erscheinen mir manche sehr unüberlegt und niveaulos. Natürlich kann man sein Problem nur ansatzweise erläutern und nicht die ganze Geschichte in allen Details wiedergeben. Mir wurde auf jeden Fall weitergeholfen, danke!

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Re: Niemand von uns kennt den KV...

Antwort von Vivininapat am 22.06.2010, 15:41 Uhr

Dieser Beitrag gefällt mir sehr gut, spricht so etwa meine Sorgen u. Ängste an. L.G.

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Re: Dein Teufel ist aber ganz schön dunkel!

Antwort von Vivininapat am 22.06.2010, 15:46 Uhr

So ist es,nicht jeder Vater ist es wert auch einer genannt zu werden! Es gab halt ne Vergangenheit ohne sein Verantwortungsbewußtsein. Na klar und dann fällt ihm nach 2 Jahren ein, da ist ja noch wer. Auch jetzt drückt er sich davor mehr Verantwortung zu übernehmen, als diese paar Stunden.

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