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Geschrieben von Ött am 19.06.2010, 12:26 Uhr

Besuchsrecht Väter - welche Richtlinien

Hallo,
wo finde ich genaue Angaben zu den Richtlinien beim Besuchsrecht von Väter ohne Sorgerecht, v.a. was in welchem Alter des Kindes und in welchem Rahmen (Begleitung) ect. normalerweise gewährt wird?

Meine Freundin erwartet ein Kind aus einer Affaire, ist mittlerweile wieder mit Ihrmen vorherigen langjährigen Partner zusammen. Dieser akzeptiert und freut sich mittlerweile auf das Kind und möchte die Vaterrolle komplett übernehmen (die beiden hatten jahrelang vergeblich versucht, schwanger zu werden),

Zu dem Kindsvater besteht kein (guter) Kontakt mehr, er will jedoch definitiv von seinen Vaterrechten Gebrauch machen (was ja auch gut ist), nun fragt sich meine Freundin:

1. Ob er gegen Ihren Willen das Sorgerecht bekommen kann?
Ich denke nicht, wenn keine Partnerschaft besteht, oder?

2. In welchem Umfang und Rahmensie ihm Besuchsrecht gewähren muss, v.a. wenn das Kind noch sehr klein ist.

Vielen Dank, Ött

 
27 Antworten:

Re: Besuchsrecht Väter - welche Richtlinien

Antwort von shinead am 19.06.2010, 13:01 Uhr

1. Nach aktueller Rechtslage: Nein

2. Deine Freundin sollte sich mit zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen. Dort kann schon vor der Geburt des Kindes eine sogenannte Beistandschaft eingerichtet werden. Die können ihr dann dort genau erläutern wie die Besuchs- und Umgangsrechte zu gestalten sind. Außerdem kümmern sie sich um die Vaterschaftsanerkennung und den Unterhalt.

Gruß
Corinna

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Re: Besuchsrecht Väter - welche Richtlinien

Antwort von bobfahrer500 am 19.06.2010, 13:06 Uhr

Also so schnell wird er kein SR bekommen, wenn er sich wirklich gut kümmert und sorgt dann wäre es duchaus möglich das er in einigen Jahren das SR einklagen kann. Zum Besuchsrecht, in welchem Rahmen würde den die KM dem Vater ein Besuchsrecht zugestehen? Ich denke 1-2mal die Woche wäre eine sinnvolle Lösung zu Beginn, wenn das Kind dann mal 6 Monate alt ist kann er es sicher auch mal 2-3 Stunden mit dem Kinderwagen mit rausnehmen und nach einem Jahr würde ich schon mit den ersten Übernachtungen beginnen, je früher desto besser. Heute wird es meist so gemacht das der Umgangsberechtigte das Kind alle zwei WE von Freitag Mittag bis Sonntag Abend hat plus einem Nachmittag am WE darauf Freitag oder Samstag. Das ist aber nur ein Richtlinie wie es bei uns vom JA empfohlen wird.

Wichtig ist das deine Freundin begreift das auch das Kind ein Recht auf seinen Vater hat!

(Ohne Gewähr, nur meine Meinung)

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Bob, also WENN in einigen Jahren, dann HÖCHSTENS das GEMEINSAME

Antwort von FrauKrause am 19.06.2010, 13:18 Uhr

SR, nie das ALLEINIGE.

Wollte ich nur mal gesagt haben.

Wenn die beiden schon seit Schwangerschaft getrennt sind, sehe ich das allerdings nicht GANZ so rosig für den Vater, auch in einigen Jahren nicht.

VG I.

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Re: Bob, also WENN in einigen Jahren, dann HÖCHSTENS das GEMEINSAME

Antwort von bobfahrer500 am 19.06.2010, 13:23 Uhr

Natürlich das gemeinsame, was sonst?

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Re: Besuchsrecht Väter - welche Richtlinien

Antwort von Ött am 19.06.2010, 13:24 Uhr

Danke!

Im Moment ist meine Freundin leider so drauf, daß sie ihm nur das absolut Notwenige an Besuchsrecht gewähren will, bzw. es auf eine richterliche Entscheidung ankommen lassen will (weiß jemand wie lange solche Verhandlungen dauern?)

Ich bin Eurer Meinung was "Kind hat Recht auf Vater" angeht, ich versuche auch ihr in dieser Richtung Denkanstöße zu geben - aber da es noch relativ frisch ist, tut sie sich da schwer. Sie wäre halt eigentlich lieber von Ihrem Partner schwanger, bzw. die beiden wollen einfach nur Familie sein - nur gibst den KV ja auch!

Gruß ött

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Re: Besuchsrecht Väter - welche Richtlinien

Antwort von bobfahrer500 am 19.06.2010, 13:30 Uhr

Ja doof gell, das die beiden jetzt auf Familie machen wollen und der Samenspender im Weg ist! Allerdings wäre ohne ihn das Kindle auch nicht unterwegs. Wenn der Vater vernünftig ist, einen klaren Kopf hat und seine Rechte kennt wird sie sich aber warm anziehen müssen. Ich rate Ihn von Beginn an mit ins Boot zu nehmen, sonst kann der Konflikt gehen bis das Kind Erwachsen ist und darunter dann sehr gelitten hat.

Früher hat man das so geregelt, der Vater durfte zahlen, aber keinen Kontakt haben wenn die Mutter es nicht wollte. Die Zeiten sind zum Glück vorbei - den irgendwann haben die Kinder ihre Väter kennenlernen wollen und da reißen dann Gräben auf..., das kannst du nicht mehr gutmachen!

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Re: Besuchsrecht Väter - welche Richtlinien

Antwort von engelchen_lpz am 19.06.2010, 13:47 Uhr

was mir diesezüglich aufstößt.... obs nun eine affaire ist hin oder her... sie hatte mit dem mann verkehr... daraus ist ein kind entstanden (das risiko besteht bei so was nunmal ;-))

das er sich trotz affaire zu seinem kind bekennt find ich toll. und das er das kind auch sehen will und für das kind da sein will noch toller.... sie sollte ihm das also auch gewähren.... sorgerecht ok... darüber kann man streiten,aber umgang usw... auf jeden fall

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Re: Besuchsrecht Väter - welche Richtlinien

Antwort von Savanna2 am 19.06.2010, 16:19 Uhr

Ich glaube wenns drauf ankommt und sie einen Vaterfreundlichen Richter hat wäre sie mit 1x Woche gut bedient.
habe mal gelesen dass man heute 2-3 WO 2-3 St.bei so ganz kleinen Empfiehlt damit sich das Kind überhaupt gewöhnen kann.
Und dem Richter wirds (hoffentlich) herzlich egal sein dass ein Ersatzpapi da ist, sie soltle sich das mal umgekehrt vorstellen und jmd würde ihr die Mutterrolle wegnehmen...

Vielleicht soltle sie von sich aus das Angebot machen mit 1x Wo.

Bob
ab 1 Jahr übernachten kann man pauschal nicht sagen, ich denke man soll sihc nach dem Kind richten, es gibt welche die zb in den schlaf gestillt werden, am fremdeln sind usw.

Es kommt auch auf das Verhältnis zum Kind an.

ICh finde 1 Jahr etwas arg früh. Eher 1,5

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Tipp

Antwort von Richie am 19.06.2010, 19:16 Uhr

Hallo Ött,

beste Lösung wäre, eine Art Patchwork-Arrangement einschließlich des leiblichen Vaters zu machen. Das Kind hat dann meinetwegen Papa und Vati.

Frau höre und staune, der leibliche Vater gehört zur geistig-seelischen Familie des Kindes! Das Kind ist nicht Leibeigenes der Mutter und Papi nicht eine nach Belieben austauschbare Marionette.


MfG Richie

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toll richie... es gibt auch Frauen,

Antwort von FrauKrause am 19.06.2010, 19:21 Uhr

die vom Mann gegen eine andere eingetauscht werden. Vielleicht ist das ja hier der Fall????

Aber ansonsten danke für Deine Aufklärung.

Geh mal ins pappa-com, da kannste Dich nach Belieben über Mütter auskotzen und bist unter Deinesgleichen.

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Frau Krause...

Antwort von bobfahrer500 am 19.06.2010, 19:47 Uhr

... ...

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von mir aus

Antwort von Richie am 19.06.2010, 20:16 Uhr

Hallo Frau Krause,

kann ja sein, war aber h i e r nicht Thema, oder was soll Dein Einwurf?

Die Patchwork-Idee wäre auch unter Deiner Annahme gültig.

Was soll ich im pappa.com Forum auf Dein Geheiß, um mich vielleicht ''über Mütter auszukotzen''?
Wer ''Meinesgleichen'' ist weißt Du ebenso wenig wie ich wissen möchte, wessengleichen Du bist.

Das spielt doch hier keine Rolle, höchstens dann, wenn im Tiefflug das Thema verfehlt und derjenige, der anderer Meinung ist, verunglimpft
werden soll.


Mfg Richie

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ich lach ja über...

Antwort von FrauKrause am 19.06.2010, 21:42 Uhr

Du hast hier unterstellt, der Vater würde ausgetauscht wie eine Marionette. Habe ich was überlesen oder kann man das den Posts gar nicht entnehmen? Außerdem kann man so etwas wie ein Leben in einer Patchwork-Familie in diesem speziellen Fall hier niemals erreichen. Die beiden hatten eine AFFÄRE! Wie soll denn das gehen?

Lustich...

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Aber....

Antwort von FrauKrause am 19.06.2010, 21:49 Uhr

was das Austauschen des Vaters wie eine Marionette angeht, hatte ich Dch allerdings mißverstanden, stimmt.

Trotzdem, hier eine Patchwork-Familie zu befürworten, halte ich für gewagt, weil die Eltern und Kinder nie wirklich zusammengelebt haben als Familie.

VG I.

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Re: Aber....Richie hat doch Recht

Antwort von Savanna2 am 19.06.2010, 21:59 Uhr

..ist doch mal egla ob ons oder wer wen verlassen hat.
Man kann doch dem Kind nicht einen leiblichen Elternteil nehmen (der sich ja kümmern will) und grad mal austauschen weil der andere dann auf heile Familie machen will.

Und irgendwie muss es nunmal gehen und istr ja eine Art Patchwork nur ohne zusammenleben, allerdings ist papa und Vati irgendwie blöd für ein kleines Kind.

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Ja, Richie müßte mal

Antwort von FrauKrause am 19.06.2010, 22:28 Uhr

kurz erläutern, wie er sich dieses Patchwork vorstellt. Das hört sich für mich nach Halbe/Halbe an. Alles andere sind Umgangstermine. Sehe ich jedenfalls so. Kenne nur nicht-funktionierende Halbe-Halbe-Patchwork-Familien, tut mir leid. Ganz schlimm übrigens für die Kinder....

Es ist immer schwierig, wenn die Eltern nie zusammen gelebt haben. Da soll mir mal einer ein funktionierendes Patchwork auf beiden Seiten (ist für mich so ungefähr Halbe-Halbe-Betreuung) zeigen. Wie sollen die Leute auch als Eltern funktionieren, wenn sie noch nicht einmal ein richtiges Paar waren?

Aber ich bin sowieso vorgeschädigt. KV hat sich zwei Wochen nach Entbindung wegen einer Neuen für mich aus dem Nichts heraus getrennt. Wollte der die halbe Sorge, würd ich ihn zum Teufel jagen. Er wollte sein KInd nach nur 2 Wochen nicht mehr und jetzt auf einmal....??? Er nimmt normale Umgangstermine wahr. Klappt gut. Das Kind ist zufrieden und hat eine gute Beziehung zum Vater. Und ja: Es ist MEIN Kind. Schon alleine bindungstechnisch von Seiten des Kindes. Der Vater fällt ganz weit ab. Und das ist SEINE Schuld.

Beim hier beschriebenen Paar würde mich allerdings trotzdem sehr interessieren, warum sie nicht zusammen geblieben sind, als das Kind sich ankündigte...

LG I.

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Re: Ja, Richie müßte mal

Antwort von Savanna2 am 19.06.2010, 22:33 Uhr

Na ja, er wollte doch dich nicht, nicht sein Kind, sonst würde er es wohl kaum sehen wollen.

Wechselsystem geht ja nicht, ich dachte er meint mit Patchwork dass das Kind 2 Papas hat eben

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Re: Ja, Richie müßte mal

Antwort von vallie am 20.06.2010, 9:58 Uhr

eine befruchtete eizelle und warme worte im moment, wo das kind noch gar nicht da ist, machen auch noch keinen rührend sorgenden vater.
ich würde sagen:
abwarten.

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Re

Antwort von Ött am 20.06.2010, 11:17 Uhr

"Beim hier beschriebenen Paar würde mich allerdings trotzdem sehr interessieren, warum sie nicht zusammen geblieben sind, als das Kind sich ankündigte..."

Meine Freundin und Ihr Partner waren ca. 6 Jahre zusammen, hatten ein paar Probleme bzw. es war viel Routine geworden (u.a. die Tatsache, daß es mit einem Baby nicht klappte), habe sich dann erstmal getrennt, um sich eine Auszeit zu nehmen und zu überlegen, wie es weitergehen soll. In dieser Zeit hat meine Freundin, ich nenne sie mal J., einen anderen kennengelernt und mit ihm eine Affaire gehabt, Beziehung kann man das nicht nennen, da sie schon nach kurzer Zeit merkte, daß er bestimmte Verhaltenszüge hat (extremes Klammern & Eifersucht), die sie gar nicht aushält, und es waren noch viele Gefühle zum Ex-Partner da.
Durch die Schwangerschaft wurde sie wachgerüttelt, was ihre (Nicht-)Gefühle für diese Affaire anging - die Schwa. hat sie auch sehr belastet (jahrelang mit dem Partner probiert, und dann durch "Zufall" mit der Affaire schwanger). In dieser für sie schwierigen Anfangszeit hatte die Affaire Null Verständnis für sie, der Ex war immer für sie da. Sie hat dann die Affaire beendet, und später kam sie wieder mit dem Ex zusammen.

Also kurz, sie ist mit dem KV nicht zusammengeblieben, weil diese Beziehung sowieso nicht langfristig gehalten hätte, auch ohne Kind nicht. Es waren zuwenig Gefühle für ihn da, zuviele für den Ex und Wesensarten der Affaire, die für sie gar nicht gingen.

Gruß Ött

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Überlegungen

Antwort von Richie am 20.06.2010, 11:46 Uhr

Hallo Ött u.a.,

mir liegt es fern, hier irgend eine Verurteilung über Deine Freundin anzubringen.
Dennoch tauchen da für mich einige heikle Motive auf, die ich kommentieren möchte.

Mit ''eine Art Patchwork-Arrangement'' meinte ich mehr die Zielrichtung einer möglichen Absicht: Ich halte es für gefährlich, nun mit dem neuen Menschen und dem alten Partner eine Art hermetische 'Familie' unter größtmöglicher Ausgrenzung des leiblichen Vaters zu planen.

Man weiß natürlich nicht, wie weit die beiden 'Väter' bereit und in der Lage sind, sich auf ein weitgehend kooperatives Miteinander einzulassen. Man weiß auch nicht, wie weit die Mutter in der Lage sein wird, ihre 'Affäre' ohne Schuldgefühl-Kompensationen als >Vater< zu akzeptieren.

Hier sollten Arrangements gefunden werden, um geringstmögliche Spannungen durch das Kind laufen lassen zu müssen.

Übrigens, in den Ansinnen der Mutter sieht man sehr schön, wie ihre alleinige elterliche Sorge sie dazu verleitet, ein Kind, obwohl es beide Eltern gleichermaßen in sich birgt, allein ihrer Verfügungsgewalt unterzuordnen.

Darüber hinaus kann man nur hoffen, dass der 'externe Vater' ausreichend Selbtbewußtsein hat, um nicht anhand übermäßiger Ansprüche und entsprechender Frustrationen in einem Teufelskreis des Mißlingens zu landen.

Die Rollen sollten so offen wie möglich besprochen werden, um zu einem halbwegs schmerzfreien ''Arrangement'' zu gelangen.

Mfg krypa

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Schwierig...

Antwort von FrauKrause am 20.06.2010, 12:16 Uhr

zumal man das "Ansinnen" des KV nicht wirklich einordnen kann. Da wird die Zeit zeigen, in welche Richtung sich das entwickelt. Der Verdacht, dass der KV noch (nur?) an der KM interessiert ist, liegt auch nahe.

Muss man wohl abwarten.

Vielleicht hat die KM den Seitensprung getan, um schwanger zu werden? Solls ja auch geben. Und nun hats geklappt und der Vater soll ausgeklammert werden. Das wäre eine weitere Möglichkeit, die auch nicht so schön wäre...

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Re: Schwierig...

Antwort von Savanna2 am 20.06.2010, 15:00 Uhr

vielleicht kommt ja auch der alte, neue nicht damit klar wenn er nicht der kv ist.
wer weiß das schon...

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Re: Überlegungen

Antwort von shinead am 20.06.2010, 18:29 Uhr

"Übrigens, in den Ansinnen der Mutter sieht man sehr schön, wie ihre alleinige elterliche Sorge sie dazu verleitet, ein Kind, obwohl es beide Eltern gleichermaßen in sich birgt, allein ihrer Verfügungsgewalt unterzuordnen."

Tolle Aussage....

Meinst Du es wäre mit geteiltem SR besser? Was ändert sich denn dann? Das die KM die Unterschrift des KVs braucht um das Kind im Kindergarten anzumelden, um ein Konto zu eröffnen und für Schulanmeldung und -wechsel.

Die täglichen Dinge des Lebens gehen am Abwesenden vorbei. Die paar Unterschriften ändern das auch nicht.

Die schlimmsten Verletzungen des Umgangsrechts passieren bei getrennten Eheleuten. Die haben bekanntermaßen ein gemeinsames SR. Retten tut es die Elternebene nicht wirklich.

Mal ein Denkanstoß?

Gruß
Corinna
Stolze Besitzerin des ASRs für Ihren Sohn, dessen Erzeuger sich nicht im mindestens für ihn interessiert!

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Re: Überlegungen

Antwort von bobfahrer500 am 20.06.2010, 20:18 Uhr

"Übrigens, in den Ansinnen der Mutter sieht man sehr schön, wie ihre alleinige elterliche Sorge sie dazu verleitet, ein Kind, obwohl es beide Eltern gleichermaßen in sich birgt, allein ihrer Verfügungsgewalt unterzuordnen."


Sehr schön Formuliert!

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Re: Überlegungen

Antwort von shinead am 20.06.2010, 20:53 Uhr

Darf ich erwähnen, dass JEDES Kind biologisch gesehen mehr mütterliche als väterliche Anteile in sich birgt.

Nur mal so um die Aussage auch von der Seite ad absurdum zu führen!

Da war doch noch die Sache mit der mitochondrialen DNS....

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Re: Schwierig...

Antwort von Ött am 20.06.2010, 23:49 Uhr

Hi,


"Vielleicht hat die KM den Seitensprung getan, um schwanger zu werden? Solls ja auch geben. Und nun hats geklappt und der Vater soll ausgeklammert werden. Das wäre eine weitere Möglichkeit, die auch nicht so schön wäre..."

das glaub ich ehrlich gesagt nicht - dafür war sie viel zu geschockt nach Bestätigung der Schw.

Gruß Ött

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nun ja

Antwort von Richie am 21.06.2010, 6:54 Uhr

Hallo shinead,

''geteiltes'' Sorgerecht gibts nicht, es gibt nur elterliche Sorge und gemeinsame elterliche Sorge.

Ich beziehe mich bei der Aussage überwiegend auf uneheliche Kinder Erstgebärender-war vielleicht nicht deutlich genug.

Elterliche Sorge ist in seinen Einzelheiten mit dem ganzen Unterschriftensalat sicher disparat, in der Summe wird sie auch ''Erziehungsrecht'' genannt. Damit meine ich, dass elterliche Sorge in der Summe seiner Befugnisse ein immenses Machtpaket darstellt.

Dein Einwand unten mit der mRNS mag ja stimmen, nur, es gibt durchaus auch paternal vererbte mRNS. Zudem ist die Forschung noch lange nicht so weit, um die gesamten Vererbungswege erschöpfend zu beurteilen.

MfG Richie

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