Geschrieben von Wurzel2010 am 21.05.2010, 15:12 Uhr |
Frage Umgangsrecht
Hallo,
ich habe mal eine Frage an euch. Eine Bekannte hat vor Gericht mitgeteilt bekommen, dass sie ihrem Ex (sie waren nicht verheiratet), einmal die Woche für 7 Std. ihren 3 Jährigen Sohn geben muss und ab Ende des Jahres soll der Kleine auch bei ihm übernachten. Sie hat das alleinige Sorgerecht und will das alles nicht. Er macht ihr das Leben absichtlich zur Hölle, zahlt keinen Unterhalt und will den Kleinen nicht wegen des Kindeswohls haben, sondern um sie zu ärgern. Ich bin grundsätzlich dafür, dass Väter ein Anrecht auf ihre Kinder haben, aber nicht unter bestimmten Umständen. Der Kleine wird von ihm und seiner Famillie gegen seine eigene Mutter aufgehetzt. Habt ihr also Ideen, was man für Ausreden etc. finden kann, um Besuche zu vermeiden oder welche Möglichkeiten es sonst noch gibt?
Wäre für Tipps dankbar.
Viele Grüße
Re: Frage Umgangsrecht
Antwort von vallie am 21.05.2010, 15:17 Uhr
da kann nur ein anwalt helfen und auch nur wenn er beweisen kann, daß das kindeswohl gefährdet ist.
nur nicht wollen reicht da nicht aus....
Re: Frage Umgangsrecht
Antwort von bobfahrer500 am 21.05.2010, 15:29 Uhr
Ein Elternteil das keinen Bock auf´s Kind hat klagt sich nicht irgendwas ein - das glaub ich jetzt einfach mal nicht! Sorgerecht und Unterhaltszahlungen haben nichts mit Umgangsrecht zu tun! Ich würde jetz einfach mal warten wie eich der Umgang gestaltet.
Re: Frage Umgangsrecht
Antwort von rabukki am 21.05.2010, 15:53 Uhr
Hey, so unschön das auch klingt, ich finde es recht anmaßend, ein immerhin leibliches Elternteil der Lüge zu bezichtigen. Und etwas einzuklagen ist schon ein ziemlicher Aufwand für etwas, an dem man kein Interesse hat.
Vielleicht fährt die Mutter besser, wenn sie den Vater und seine Familie so akzeptiert, wie sie sind. Ich kenne das auch, wenn Leute immer zuerst auf ihr Recht pochen, und finde es eine unangenehme Attitüde, aber es hat meistens seine Hintergründe und ist eben auch ein Weg, sich auszudrücken.
Und: Selbst wenn der Vater IHR das Leben schwer macht, ist das zwar bemitleidenswert aber kein Grund, DEM KIND den Vater zu verweigern, oder?
Grüße
Re: Frage Umgangsrecht
Antwort von mamafürvier am 21.05.2010, 15:54 Uhr
Ihr Kind? Es ist doch auch seins und ich habe nicht gelsen, daß er dem Kind schadet. Ich finds ehrlich gesagt übel, daß du hier fragts wie man ihm den Umgang verwehren kann.
Jedes 2. Wochenende ist normal die Kinder dem anderen Elternteil zu geben.
Meine Kinder sind seit sie 3 und 4 waren jedes 2.WE bei ihrem Papa und allen tut das gut. PS: Er zahlt keinen Unterhalt aber das hat nichts mit dem Umgang zu tun.
Re: Frage Umgangsrecht
Antwort von bobfahrer500 am 21.05.2010, 16:03 Uhr
Das ist jetzt aber mal schön geschrieben!
Re: Frage Umgangsrecht
Antwort von Savanna2 am 21.05.2010, 16:30 Uhr
Dann hätte sie sich versuchen sollen aussergerichtlich zu einigen, dann wäre es nie so gekommen sondern vielleicht 2x Wo 2-3 Std.
Aber die Mutter will wohl dass das Kind Null Kontakt hat, das sie damit nicht durchkommt ist richtig so und auch gut solange er das Kindswohl nicht gefährdet.
Re: Frage Umgangsrecht
Antwort von berita am 21.05.2010, 17:36 Uhr
Wenn die Mutter mit dem KV nicht klar kommt, sollte sie den Kontakt eben auf das nötige Minimum runterschrauben. Dabei ist es hilfreich, wenn man einmal feste Umgangszeiten ausmacht, an denen wird das Kind einfach "übergeben" und das war's. Spielchen des KV ignorieren, direkt auflegen, wenn er ohne Notwendigkeit anruft und pöbelt etc. Sollte er sein Kind wirklich nur holen, um die KM zu ärgern, darf sie sich nicht ärgern lassen, dann wird er irgendwann die Lust daran verlieren. Aber vielleicht stellt sich ja doch noch heraus, dass er seinem Kind ein Vater sein will und kann. Solange er dem Kind nicht schadet, wird sie mit Ausreden nicht weit kommen, da landen sie schnell wieder vor Gericht.
Was den Kindes-Unterhalt betrifft, hat sie schon eine Beistandschaft? Das Jugendamt hilft beim "Eintreiben" des Geldes, soweit denn der Vater zahlen kann.
Re: Frage Umgangsrecht
Antwort von magarete am 21.05.2010, 21:42 Uhr
Ich halte es zwar für möglich, das ein Vater aus Machtspielchen heraus ein Umgangsrecht einklagt,
doch jetzt den Umgang zu verweigern halte ich auch nicht im Sinne des Kindes,
da führt die Mutter dem Kampf zu Lasten des Kindes eher weiter als es vermutlich im Sinne des Kindes ist.
Problematisch, das die Frau hier nicht selbst schreibt, sondern das über Ecken läuft.
Vielleicht wäre es gut für das Kind( und die Mutter), wenn die Mutter sich Unterstützung über Anwältin und Beratungsstelle holt.
Wie schon geschrieben, Umgangsrecht hat nichts mit Unterhalt oder Sorgerecht zu tun. Es ist das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Alles Gute für das Kind und die Freundin!
Re: Frage Umgangsrecht
Antwort von petra914 am 21.05.2010, 23:20 Uhr
wende dich an eine beratungsstelle für familien und schalte einen anwalt ein
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