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Geschrieben von Selina75 am 30.01.2010, 16:31 Uhr

Umgangsrecht

Hallo

ich hab mal eine Frage zum Umgangsrecht des KV mit seinen Sohn 15 Monate alt, und zwar die beiden alleine. Es besteht seit Oktober der begleitete Umgang am Jugendamt und zwar aus dem Grund da der KV bis jetzt drei mal (am Anfang der SS bei der Trennung, in der Mitte der SS, und kurz nach der Geburt als er mich im KH besuchte) angedroht hat seinen Sohn mit ins Ausland zu nehmen. Er sagte wörtlich sein Sohn sei bei seinen Eltern besser aufgehoben als bei seiner deutschen Schlampen Mutter. Der Umgang am JA ist so wei o.k, die Sozialpädagogin die mit dabei ist sagt er spielt sich schön mit ihm und ist auch ganz lieb zu ihm. Ok, das kann ich mir auch gut vorstellen, das er lieb mit ihm umgeht. Meine Bedenken ihm das Kind nicht alleine zu geben haben auch damit nichts zu tun, ich weis das er seinen Sohn nichts böses will, oder ihm irgendwas antut wenn er mit ihm alleine ist, ich traue es ihm aber zu 100% zu das er mir das Kind nicht mehr bringt und unser Sohn irgenddwann mal im Ausland landet. Ich habe heute einen Brief vom Anwalt bekommen in dem steht das er seinen Sohn jede Woche 4 Stunden am Stück haben möchte und zwar alleine. Er möchte ihn bei mir abholen und würde ihn dann auch wieder zu mir bringen. Ich weis nicht wie er sich das vorstellt, es besteht ein gerichtliches Annäherungsverbot er darf sich meinen Haus auf 100 Meter nicht merh nähern - er hat letztes Jahr gedroht mich umzubringen und zwar vor Zeugen.

Ich habe irgendwo mal gelesen das man als Mutter mit alleinigen Sorgerecht sagen könnte das man das Kind unter zwei Jahren nicht alleine mitgibt, habe aber in Rechtsforen noch nichts darüber gelesen da steht immer nur unter zwei Jahren werden die Eltern angeregt eine gute Regelung für das Kind zu suchen.

Weis da jemand mehr?

Würde mich über Antwort und wenn mir jemand ein wenig helfen könnte freuen.

 
8 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von Suka73 am 30.01.2010, 16:38 Uhr

Du hast das alleinige Sorgerecht und Du hast Dich auch schon darüber informiert, was das heißt, oder?

Wenn man es jetzt mal ganz genau nimmt und anti-Kindsvater schreibt, dann könnte man Dir z.B. raten, schnapp Dir Dein Kind und verziehe unbekannt ...

Ich finde es interessant und Du verdienst meinen Respekt, wenn Du trotz allen Drohungen usw. einen Umgang ermöglichst, ich hätte mich da wahrscheinlich schon vom Acker gemacht. Aber ich würde weiterhin zu begleitetem Umgang raten und ihm das Kind eben AUFGRUND der Vorkommnisse in der Vergangenheit auf gar keinen Fall alleine mitgeben... klingt nach türkischer Mitbürger?

LG Sue

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ich seh das wie suka

Antwort von Schnuggel78 am 30.01.2010, 17:04 Uhr

..
ich hätte zu viel angst das er mir mein kind nimmt..
dir sprech ich allerdings meinen höchsten respekt aus das du trotz allem zum wohle des kindes handels indem du die beiden versuchst zusammen zu führen, wenn auch unter aufsicht!

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Selina75 am 30.01.2010, 17:15 Uhr

Hallo Suka

danke für deine Antwort. Ja, ich möchte ihm das Kind nicht alleine geben, es kommt jetzt zu einer Gerichtsverhandlung und falls der Richter da meint er hätte das Recht darauf seinen Sohn alleine zu sehen dann muss ich ihm das Kind ja mitgeben ob ich will oder nicht. Das macht mir ziemliche Kopfschmerzen, habe heute den Brief bekommen und schon wieder leicht Migräne, hoff das wird nicht noch schlimmer, krieg ich immer wenn ich mich aufrege. Ich hoffe mal das der Richter auch denkt das der Umgang über Jugendamt erst mal genügt. Ich stimme den begleiteten Umgang aus dem Grund zu weil ich schon möchte das unser Sohn seinen Vater kennt, und ich auch ganz ehrlich erst mal den Gedanken hatte wenn er ihn über JA sehen kann dann beruhigt er sich evtl. mal wieder, leider ist es anders gekommen, seit der Umgang dort stattfindet dreht er wieder durch, er hat mich jedesmal beschimpft wenn ich das Kind dort wieder holte. Mittlerweile geht es nur so das ich das Kind 5 Minuten früher bringe und 5 Minuten später hole so das ich nicht direkt mit ihm zusammentreffe. Es geht jetzt auch schon so weit das er die Sozialpädagogin beschimpt. Er spricht unseren Sohn auch mit einen anderen Namen dort an, nicht mit Simon sondern mit Ardit. Schert sich auch nichts darum wenn die Sozialpädagogin sagt er soll das bleiben lassen und das Kind mit den richtigen Namen ansprechen. Er ist ein albanischer Mitbürger. Ich würd ihm das Kind auch alleine geben wenn ich nicht zu 100% davon ausgehen könnte das er es nicht wieder bringt. Er kann sehr gut mit Kindern, das ist wie gesagt nicht das Problem.

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Re: ich seh das wie suka

Antwort von Selina75 am 30.01.2010, 17:17 Uhr

Hallo Schnuggel

danke auch für deine Antwort, hat sich grade überschnitten.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von vallie am 30.01.2010, 17:23 Uhr

hast du einen anwalt?

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Selina75 am 30.01.2010, 19:24 Uhr

Ja, habe ich, die die mir bei dem Annäherungsverbot geholfen hat, da war damals auch eine Gerichtsverhandlung weil im KH nach der Geburt so einiges vorgefallen ist, er wurde damals auch zu einer Geldstrafe verurteilt. Ich werde sie gleich mal am Montag anrufen weil in dem Brief auch einiges steht was glatte Lüge ist z.B: ich kümmere mich nicht ums Kind, würde ständig in Discos gehen und Kind ist dann unbeaufsichtig, stimmt überhaupt nicht.

Die Verhandlung ist am 10. Februar ich werde mich danach nochmal kurz hier melden und euch sagen wie es ausgegangen ist.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von faya am 31.01.2010, 10:32 Uhr

Halt uns bitte auf dem Laufenden ! Bin da sehr dran interessiert !

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Selina75 am 31.01.2010, 11:15 Uhr

Ja, Faya werd ich machen.

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