Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fischli am 15.08.2010, 21:43 Uhr

Reden hilft

Mensch, Mein Kind, unser Kind, ich schreibe nun mal hier von meinem Kind.
Na klar ist es auch seins.
Ich wills auch gar nicht allein haben, mensch, solche Grundsatzdiskussionen, die hier gar nicht die Rolle spielen.
Ich will ihm doch sein,ach nee,unser...Kind nicht entziehen, aber ich renne ihm schon sooo oft hinterher, ob er nicht auch zusätzlich zu den WEs ihn mal unter der Woche nehmen will für w.w.i.2h oder so.
Es geht nicht um mich, sondern um DAS Kind.
Und jenes welches möchte eben nicht mehr das ganze WE dort hin, weil er dort unglücklich ist!
Ich will nur wissen, ob ich ihm sagen kann, dass er ihn bspw.nur noch jeden 2.Sonntag bekommt für den ganzen Tag ohne schlafen(es sei denn natürlich UNSER Sohn möchte das ganze WE)oder ob er sagen kann, dass er das Recht hat, ihn das ganze WE zu haben oder sowas.
Wir haben es nun jahrelang so geregelt als Eltern wie wir es für ihn als richtig empfunden haben, aber nun ist er eben alt genug und teilt seinen Unmut darüber mit.
Daher habe ich keinerlei Erfahrungen damit und will auch keinen Dritten dabei haben.
Es war schonmal so, da hatte er monatelang KEINERLEI kontakt zu ihm,aus stolz,wie er es nannte, und somit an wichtigen ereignissen wie zb schuleinführung trotz einladung nicht teilgenommen, und ich will einfach keinen ärger, aber auch das beste für den Kurzen.
Also gibt es keinen festgelegten Zeitrahmen für das Umgangsrecht?

 
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