Alleinerziehend, na und?

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Wieviel Zeit umfasst das Umgangsrecht?

Thema: Wieviel Zeit umfasst das Umgangsrecht?

Hallo an alle. Ich habe einen 8jährigen Sohn und das alleinige SR. Der Vater zahlt normal UH und das Kind war bisher 14 tägig von Sa 10-So 18 Uhr bei ihm. Allmählich jedoch kehrt bei ihm Unzufriedenheit ein.Der Vater und seine Frau spielen den ganzen Tag World of Warcraft, sitzen also am PC,mein Sohn wird vor dem DS oder TV geparkt. Essen gibts grundsätzlich Fast Food,unternommen wird soweit nichts, das ist selten mal der Fall.Also vielleicht im Jahr max.3x. In den großen Ferien sah er sein Kind gar nicht, weil er an seinem WE Urlaub hatte.Er hatte auch überhaupt 3 Wochen Urlaub in den Ferien und hat sich nicht gemeldet. Ansonsten weiß er, dass er ihn jederzeit unter der Woche stundenweise holen kann, tut er aber nicht,ruft nicht an o.ä. Mein Kind möchte im Prinzip dort das WE nicht mehr schlafen,wenn er heim möchte werden ihm Sprüche wie:Jetzt musst du laufen,fahren tut dich hier keiner mehr...oder so gedrückt. Ich hatte gesagt er soll anrufen,aber es tat keiner.Hätte ihn ja geholt, wohnen in der gleichen Stadt. Meine Frage ist nun, muss er dort denn das ganze WE verbringen?Oder auf wieviel Zeit hat der Vater das Recht auf sein Kind? Er macht das eh nur,damit man ihm nix nachsagen kann,Interesse gibts da m.E.gar nicht. Mir wäre fast lieber, wenn mein Sohn vllt Samstags oder Sonntags,also 1 Tag ein paar Stunden dort ist, vielleicht führt das ja dazu, dass die Zeit intensiver genutzt wird. Mein Sohn wäre auf alle Fälle dafür! Wie handhabt ihr das so? Fragende Grüße

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 18:36



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Laut unserem Jugendamt ist es so,das das KIND ein UmgangsRECHT hat und sonst keiner. UNd wie der Umgang dann ausschaut muss unter den Eltern oder eben per Gericht geklärt werden. Ich denke,wenn dein Sohn nicht dort schlafen will,dann sprich mit ihm und dem KV,das er ihn bringt abends oder du ihn holst! Gegen den Willen des Kindes würd ich es eh nicht machen! lg Carina

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 19:04



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Warum muß immer gleich nach dem Gesetz gerufen werden? Es gibt kein Gesetz, wer wieviele Stunden/Tage/Wochen das Kind zu betreuen hat. Das ist grundsätzlich erstmal eine Vereinbarungssache - das Kind verbringt so viele Stunden bei jedem von Euch, wie es für das Kind angenehm und Euch als Eltern passend ist. Mehr Regel ist nicht einzuhalten. Das Gericht schreitet erst ein, wenn Ihr Euch partout nicht einigen könnt - und vertritt dann das Wohl des Kindes, also weder Mamas oder Papas Wunschliste noch eine gesetzliche Regelung. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 19:13



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Danke euch erstmal. Bezüglich des Redens habe ich mir bisher den Mund fusselig geredet, dass er ihn jederzeit haben kann, wenn er will. Er meint sogar, er wäre sich zu stolz, ihn anzurufen. Ich persönlich mache das doch nur für mein Kind und rede mit ihm auch viel drüber. Er selber will manchmal gar nicht mehr hin, und ich eben sage ihm,dass er anrufen soll,wenn er heim will, aber wenn dann nix passiert, dass er anrufen kann oder lässt finde ich das doof. Ich wollte eben erstmal hier fragen, bevor ich irgendwas übers Knie breche und ihm dann irgendwas sage, was nicht stimmt.

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 19:23



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Zähl mal nach wie oft du jetzt "mein Kind" geschrieben hast, klar ist es deines, auch das des Vaters - aber so inflationär wie du das jetzt eingesetzt hast könnte man fast meinen das du dieses Kind besitzst. Ich bin auch für reden, eine neutrale dritte Person ist auch immer sehr gut (Familienberatungsstelle, JA, Cariats, AWO, Diakonie) um zwischen euch beiden Elternteilen zu vermitteln bzw die Interessen / Ängste / Sorgen / Bedenken beider dem jeweils anderen zu erklären. Bei uns ist es alles zwei WE Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr sowie am WE dazwischen Samstag von 11 Uhr bis 17 Uhr. Urlaub 50/50. Kind ist zufrieden, es gab immer mal wieder Phasen wo er mal kurz bockig bis aggressiv war, da war er aber noch kleiner und ausserdem ist auch das normal.

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 20:29



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Mensch, Mein Kind, unser Kind, ich schreibe nun mal hier von meinem Kind. Na klar ist es auch seins. Ich wills auch gar nicht allein haben, mensch, solche Grundsatzdiskussionen, die hier gar nicht die Rolle spielen. Ich will ihm doch sein,ach nee,unser...Kind nicht entziehen, aber ich renne ihm schon sooo oft hinterher, ob er nicht auch zusätzlich zu den WEs ihn mal unter der Woche nehmen will für w.w.i.2h oder so. Es geht nicht um mich, sondern um DAS Kind. Und jenes welches möchte eben nicht mehr das ganze WE dort hin, weil er dort unglücklich ist! Ich will nur wissen, ob ich ihm sagen kann, dass er ihn bspw.nur noch jeden 2.Sonntag bekommt für den ganzen Tag ohne schlafen(es sei denn natürlich UNSER Sohn möchte das ganze WE)oder ob er sagen kann, dass er das Recht hat, ihn das ganze WE zu haben oder sowas. Wir haben es nun jahrelang so geregelt als Eltern wie wir es für ihn als richtig empfunden haben, aber nun ist er eben alt genug und teilt seinen Unmut darüber mit. Daher habe ich keinerlei Erfahrungen damit und will auch keinen Dritten dabei haben. Es war schonmal so, da hatte er monatelang KEINERLEI kontakt zu ihm,aus stolz,wie er es nannte, und somit an wichtigen ereignissen wie zb schuleinführung trotz einladung nicht teilgenommen, und ich will einfach keinen ärger, aber auch das beste für den Kurzen. Also gibt es keinen festgelegten Zeitrahmen für das Umgangsrecht?

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 21:43



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Leider ists oft so wenn man mein Kind schreibt wird einem immer sowas unterstellt, ich sag auch meißt mein Kind ohne jeglichen Hintergedanken

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 21:51



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Hmm, meine Tochter ist sieben und würde gern mehr Zeit mit ihrem Vater verbringen. Vielleicht fragst Du einfach den Vater ob für ihn der Samstag ohne Übernachtung reicht? Das Jugendamt habe ich in der Beziehung nicht als hilfreich empfunden. Da mein Kindesvater sehr unzuverlässig ist, habe ich ihn gebeten künftig anzurufen wenn er sein Kind sehen möchte, damit meine Tochter nicht mehr so enttäuscht ist. ( er vergaß die festgelegten Umgangstermine eben mal) Er hat das angenommen, bisher geht es ohne Jugendamt. LG Sylvia

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 23:03



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Hi fischli, WoW hat deffinitiv eine ernstzunehmende Suchtkomponente mit den von dir beschriebenen Auswirkungen. Kann ich völlig nachvollziehen, daß dein Sohn da nicht mehr dauernd bei zuschauen will! Würde ich auch ernstnehmen. Wundert mich, daß sich da keiner meiner Vorschreiber dran aufhängt. Ist wahrscheinlich hier eher unbekannt. Lass dich von der " mein Kind" Diskussion nicht irritieren, das ist in dem Zusammenhang Blödsinn. Als AE Mutter rede ich mit fremden Menschen auch immer über "MEIN KIND". Gleiches steht dem Vater zu, wenn er über ihn spricht. Nicht nur als getrennte Eltern tritt man nun mal in den wenigsten Situationen gemeinsam auf, das drückt sich auch in der Sprache aus. Selbst Paare die nicht getrennt sind handhaben das so. Wie oft höre ich auf Elternabenden (selbst wenn der Partner ANWESEND ist), "MEIN KIND ist aber..". Manchmal wünschte ich mir nichts sehnlicher als daß der Vater mal realisieren würde, daß es SEIN Kind ist.. Wenn so mancher Vater die Tatsache, daß es SEIN KIND ist, verinnerlichen würde (und sich dementsprechend verhalten würde), hätten wir hier weniger Fragen wie deine. Das dazu. Was deine eigentliche Frage angeht, gibt es kein Gesetz das ein Minimum oder ein Maximum an Umgangszeiten regelt. Wenn du also den Umgang, auf Wunsch deines Sohnes und unter diesen Umständen vernünftiger Weise, drastisch reduzierst, müßte er klagen, so er denn nicht anderweitig mit dir und seinem Sohn zu einer Einigung kommt und ihn weiterhin wie bisher sehen möchte.. Gängige Rechtsprechung wäre in dem Fall wohl höchstens die im Moment bestehende Situation. (Alle 14 Tage übers Wochenende). Mehr dürfte er kaum rausholen, sollte er vor Gericht gehen. LG ahm

Mitglied inaktiv - 16.08.2010, 01:39



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hi, genau so siehts auch, kein Gesetz, keine Vorschrift, Kindeswunsch und Kindeswille hat die höchste Priorität. Kannst du mit KV reden umso besser!!! Ist das Beste für das Kind ihr klärt das ohne andere Leute - nur ihr 3! Das ändert sich im Laufe der Zeit immer mal, wie es eben das Beste für das Kind ist. Das weiß kein Fremder, deshalb sind alles andere nur Anhaltspunkte. besteht KV auf Forderungen (wie meiner) stimmt JA natürlich zu...Kopfprämie?? und Gerichte sagen auch immer ja, Ausnahmen kenn ich da nicht, selbst Gewalt reicht nicht aus. Muß nachgewiesen werden und selbst dann findet der Umgang weiterhin statt. laß euer Kind entscheiden, setzt euch nach Möglichkeit zusammen hin und redet darüber. So war es bei meiner Großen und das war echt das Beste für uns Alle! - nun hab ich das ganze Gegenteil am Hals - leider 0 Verständnis für das Kind in Bezug auf Umgangszeit usw.

Mitglied inaktiv - 16.08.2010, 14:20



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DANKE!Hach schön, nach dem gestrigen Antwortpost hatte ich schon bedenken hier wieder rein zu schauen. Ja, ich hatte das mit dem WoW extra geschrieben, dachte, da sind mehrere betroffen. Leider spielt er es schon Jaaahre,schon in unserer Beziehung, und die ist über 4 jahre her.Er schläft sogar teilw.davor ein. Nun spielt er es und seine Frau auch.Zeigleich versteht sich. Mein Kind(hach, da ist es wieder) ist schon der Meinung, dass sein papa nicht mehr zur Familie gehört,und ich rede da schon imemr gegen. Nur irgendwann kann ich auch nicht mehr alles schön reden. Fakt ist, er hat SEINEN Sohn sehr oft enttäuscht. Und dieser jenige welche merkt es nun eben auch, ist langsam ja alt genug. Ok,also gibts da keine Gesetze und ich werde es so machen, dass ich den kurzen frage, wieviel WE er dort verbringen möchte, eben vor jedem WE neu,mal sehen, wie sich das entwickelt. Ich danke euch vorerst für eure Antworten, ihr habt mir weiter geholfen!

Mitglied inaktiv - 16.08.2010, 21:32



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@ bobfahrer: Ich schätze deine Beiträge im Allgemeinen wirklich sehr, aber diese "mein Kind" "unser Kind" finde ich nervig. Abgesehen davon möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es auch grammatikalisch nicht einwandfrei ist, in diesem Kontext von "unser" Kind zu sprechen. Es schreibt ja EIN Elternteil ihre Sichtweise und da ist nun mal der andere Elternteil nicht miteinbezogen also gibt es kein "wir" und "unser". Oder gehst du mit deinem Sohn zum Kinderarzt und sagst dann: UNSER Sohn ist krank. Da wird dich der Arzt vermutlich komisch anschauen, sofern die Mutter nicht anwesend ist. Ich weiss schon um was es dir geht, aber das sind Haarspaltereien. lg, kristina

Mitglied inaktiv - 16.08.2010, 23:18