Geschrieben von pauline-maus am 11.01.2019, 23:00 Uhr |
Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater
Genau 2 Dinge musst du:
Sohnemann zum ausgemachten besuchstermin " zur Verfügung stellen"
Unterhalt einklagen
Alles andere ist nicht dein Bier ,auch keine Provokation seinerseits...sein Problem ,was er selber behalten kann
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- Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater - Carmyna 11.01.19, 16:42
- Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater - Pimboli 11.01.19, 19:08
- Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater - Limayaya 11.01.19, 19:18
- Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater - @ni 11.01.19, 21:08
- Mein Input und ein paar Fragen... - desireekk 11.01.19, 21:52
- Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater - pauline-maus 11.01.19, 23:00
- Re: Moooment - cube 13.01.19, 8:21
- Re: Moooment - Carmyna 13.01.19, 10:42
- Re: Das war auch bitte nicht als Vorwurf zu verstehen - cube 13.01.19, 12:42
- Re: Moooment - spiky73 13.01.19, 13:16
- Vater ist in US-Army - desireekk 14.01.19, 3:21
- Re: Moooment - Carmyna 13.01.19, 10:42
- Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater - kirshinka 20.01.19, 9:57
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