Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von cube am 13.01.2019, 8:21 Uhr

Moooment

Der KV wohnt 200 km entfernt. Interessant, dass jeder davon ausgeht, das offensichtlich er diese Entfernung geschaffen hätte und deswegen auch von der Fragestellerin keinerlei Entgegenkommen nötig sei.

Deswegen frage ich mal: Warum wohnt er soweit weg? Ist er umgezogen oder du?
Zweite Frage: Warum hast du das alleinige SG?

Bist du weggezogen, wären 15 km Bring-Service nämlich durchaus zumutbar.

Davon ab haben Unterhalt und Umgangregelungen nichts! miteinander zu tun.
Deswegen auf gar keinen Fall diesem dämlichen Rat folgen - kein Unterhalt = kein Umgang.
Das bringt DICH in eine ganz schlechte Position, weil du schlicht und ergreifend einem Vater, der 200 km fährt und im Hotel übernachtet um sein Kind zu sehen, den geregelten/vereinbarten Umgang verwehrst.

 
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