Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sabse1904 am 05.01.2019, 23:28 Uhr

Kennt sich jemand aus

Hallo

Ich bin alleinerziehend und habe eine beistandschaft. Ich beziehe alg2 habe einen minijob, und erhalte uvg. Da sich der Kindsvater schon immer seiner Pflichten entzieht, strebt die beistandschaft ein Gerichtsverfahren an. Dies ist aber nur möglich, wenn das jobcenter die möglichen kostenträgt. Vor Weihnachten teilte mir das jobcenter mit ,das die beistandschaft Mitteilung erhielt, und ich mich an die beistandschaft wenden soll.

Dies tat ich bisher ohne rückmeldung.

Nun kam wie immer uvg und alg2 aufs Konto (27.12).

Nun als ich heute abend eine Überweisung getätigt habe sah ich, das ich eine weitere Überweisung vom landratsamt erhielt ,diese kam am 4.1 aufs Konto Verwendungszweck unterhalt.

Da ich keinen brief weder vom jobcenter noch von der beistandschaft erhielt, und im neuen weiterbwilligunsbescheid nix stand bin ich nun total irritiert.

Der letzte Stand Mitte dezember war das kv arbeitslos ist, und sich nicht um Arbeit bemüht so lang wir ihm nicht Geld zahlen.

Daher gehe ich wohl kaum davon aus, das dass Geld von ihm kommt. Er würde niemals freiwillig Geld zahlen. Nun frage ich mich, warum ich plötzlich trotz uvg noch zusätzlich unterhalt bezahlt bekomme.

Ich denke nicht, das die beistandschaft im Dezember, schon so schnell gerichtlich was gemacht hat. Oder doch ?? Ich weiss es nicht, da ich nie richtig auf dem laufenden gehalten werde.

Nun zu meine frage.... wer bekommt uvg und bekam dennoch unterhalt bezahlt?? Ist das nicht eigentlich so, das wenn kv unterhalt zahlt das erstmal die Ämter Geld bekommen ?? Oder liege ich da komplett falsch....

Ich habe von einer Beratungsstelle gesagt bekommen, das es auch möglichkeiten gibt das dass jobcenter Betreuungsunterhalt zahlt, und das Geld würde man beim kv wieder holen. Das würde das jobcenter aber nicht oft tun, da kv dann richtig probleme bekommen kann. Es wären dann schulden die er nur mit zahlen abbauen könnte. Das Betreuungsunterhalt wäre bis zum 3ten Lebensjahr möglich.

Könnte es womöglich auch um Betreuungsunterhalt handeln und das Amt schickt mir noch einen neuen Bescheid ??

Leider kann ich aus der Überweisung nix entnehmen, ausser das es sich um Unterhalt handelt. Da uvg und alg2 vom selben kostenträger( landratsamt ) überwiesen wird, und das gleiche nun mit der unterhalts Zahlung, daher kann ich die Zahlung nicht zurückverfolgen ausser am Montag rum zu Telefonieren.

Ich habe die Hoffnung das hier jemand vielleicht etwas Ahnung hat und mir berichten könnte aus eigener Erfahrung.

Ich danke schonmal

 
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