Für alleinerziehende Eltern

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von @ni  am 11.01.2019, 21:08 Uhr

Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater

Genau das wäre auch meine Antwort gewesen. Fahren nein, Umgang auf jeden Fall, denn der Unterhalt hat absolut nichts mit dem Umgangsrecht zu tun.

 
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