Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pimboli am 11.01.2019, 19:08 Uhr

Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater

Kein Mensch kann dich verpflichten , das du Taxifahrerin für den KV"spielst". Es ist seine Verantwortung , wie er zu seinem Kind kommt . Vorsichtig wäre ich , das du dem KV den Umgang mit seinem Kind verwehren kannst , solange er keinen Kindesunterhalt zahlt .Hast du beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt , die sich darum kümmert , das Du vom KV den zustehenden Kindesunterhalt bekommst ? Bei mir klappt das super , die fragen sogar zwischendurch nach , ob der KV regelmäßig zahlt .

 
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