Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 03.03.2013, 23:42 Uhr

Wie ist denn das mit H4-Abzug während des Umgangs? Ralph? Sonstwer?

Meine Freundin rief gerade an und bat um Rat. Bevor ich Dich morgen anrufe, Ralph - heute traue ich mich nicht mehr *lach* - werfe ich die Frage in die Runde:

Sie bekommt H4 (aufstockend, sie macht eine betriebliche Ausbildung als Umschulung), der KV auch. Zwei gemeinsame Kinder, 10 und 9 Jahre alt. Da der KV nicht ganz gesund und deswegen immer mal wieder im KKH ist, findet der Umgang nicht durchgängig alle zwei Wochen statt. Derzeit allerdings, seit Herbst etwa, ziemlich regelmäßig. Der KV wohnt in einer anderen Stadt, etwas eine Zugstunde entfernt.

Heute hat er ihr beim Kinder-Abliefern einen Schrieb unter die Nase gehalten, den sie bitte sofort zu unterschreiben habe. Er möchte die Fahrtkosten und den H4-Satz für die Umganstage seit 2011 rückwirkend und für die Zukunft beim JC beantragen. Dazu sollte sie eine Liste mit Umgangsterminen unterschreiben, die seit 2011 angeblich stattgefunden haben sollten, und ihre Zustimmung zur Abtretung der H4-Ansüprüche geben. Seine Behauptung war, daß das für sie ohne Konsequenzen sei.

Ich habe ihr erstmal geraten, nicht zu unterschreiben. Jetzt ist er sauer und will die Unterschrift unbedingt bis morgen. Ich habe ihr gesagt, daß es zwei Jahre Zeit hatte, dann wird er jetzt auch noch zwei Tage warten können ;-).

Wie auch immer - was ich weiß:
Wenn er den "Tagessatz" für die Kinder bekommt, wird er ihr abgezogen - insofern stimmt das schon mal nicht, daß die Unterschrift sicher keine Konsequenzen für sie hat.

Was ich nicht weiß:

* Was wird da überhaupt abgezogen? Die Kinder sind von Sa mittag bis So nachmittag bei ihm. Wenn zwei komplette Tage abgezogen werden, wäre das ja doch ganz schön viel. Zumindest das Frühstück am Samstag (das sie üppig gestaltet, da der KV einen notorisch leeren Kühlschrank hat) und das Abendessen am Sonntag (dito) wird ja bei ihr eingenommen.

* Kann er ihre Zustimmung einklagen? Hat er einen Rechtsanspruch auf die Abtretung der H4-Ansprüche für die Umgangstage?

* Wie ist das mit den "alten" Terminen? Sie weiß beim besten Willen nicht mehr, an welchen Tagen welches Kind in 2011 und 2012 bei ihm war (er hatte nicht immer beide Kinder). Kann/muß/soll/darf sie dann die Listen mit den konkreten Terminen unterschreiben? Das JC (seines!) will von ihr aber eine Bestätigung der genauen Termine haben.

* Überhaupt: Bekommt er die Tagessätze für die alten Termine? Und muß sie die dann im Gegenzug an das JC zurückzahlen? Sie hat das Geld ja schon ausgegeben - und er hat die Kinder ja irgendwie satt bekommen. Ist das dann nicht sozusagen abgehakt?

Scheinbar rennt der KV durch die Gegend und trötet herum, daß er eine Nachzahlung von mehr als 800 Euro vom JC erwartet - das entspricht rund 10 Euro pro (angeblichem) Umgangstag und Kind - und gibt das Geld auch schon fleißig aus. Ihr wäre es ja egal, wenn er das Geld bekäme - solange es ihr dann nicht abgezogen wird. 800 Euro täten ihr richtig weh! Für die Zukunft hat sie sich grundsätzlich damit abgefunden, daß ihr für die Umgangstage Geld abgezogen wird - wobei es ihr schon recht wäre, wenn nur ein Tag pro WE abgezogen werden würde. Aber diese rückwirkende Zahlung macht ihr (zu Recht) Bauchweh.

 
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