Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 04.03.2013, 9:26 Uhr

Wie ist denn das mit H4-Abzug während des Umgangs? Ralph? Sonstwer?

Das Kind hat für die Arge den Tag beim KV verbracht, wenn es mehr als 12 Stunden bei ihm war. Es werden also nicht einzelne Mahlzeiten gerechnet, sondern schlichtweg Stunden.

Ich würde grundsätzlich nur jene Umgangstage bestätigen, die ich auch noch erinnern kann. Daher würde ich in diesem Falle ein eigenes Schriftstück aufsetzen, in dem ich darauf hinweise, dass es unmöglich ist die Umgangstage aus 2011 und 2012 wie vorgegeben zu bestätigen, da der Umgang aufgrund von Krankheit sehr unregelmäßig stattfand.
Gleiches würde ich auch für die künftigen Umgänge vermerken. Wer weiß, ob die auch so regelmäßig stattfinden.

Zustehen tut dem Vater für jeden >12 Stunden Tag 1/30 des Tagessatzes des Kindes. Das dieses dann der KM abgezogen wird, habe ich nirgens lesen können... (was nicht heißt, dass es nicht so wäre...)

 
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