Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 04.03.2013, 15:17 Uhr

Ach herrje, das sind genau die Knalltüten, die dafür verantwortlich zeichnen...

Hallo,

... daß die Ämter so überlastet sind.

Zwei wichtige Grundgedanken:

Erstens: Es gibt für die Kinder nicht 2x Leistungen. Daraus folgt, daß, wenn der umgangsberechtigte Elternteil auch H4 bezieht und für die Zeit des Umgangs Geld beim Amt beantragt, diese Leistungen beim hauptbetreuenden Elternteil abgezogen werden.

Das ist eine aufwendige Sache, und ich habe mir gerade einen Fall erfolgreich vom Hals gehalten, weil ich keine Lust darauf hatte, a) herauszulesen, welche Regelsatzteile aufteilbar sind und b) auf die ganze Hin- und Herrechnerei. Allerdings ging es in meinem Fall nicht um 20 Stunden, sondern um einen Vater, der seine drei Kinder 400km entfernt mit der Bahn abholte und sie 2 Wochen dann in Hamburg behielt. Hierbei reden wir also nicht um 5,- Euren, sondern um richtig Geld.
Ich habe meiner Kollegin im anderen Bundesland erklärt, daß ich den Vater an die Mutter verweise, die soll dem Vater einen fairen Betrag geben, und das Problem ist für alle am günstigsten gelöst. Es scheint funktioniert zu haben, denn der Mann hat im Ergebnis bei mir nur die Fahrtkosten eingereicht und erstattet bekommen.

In STTs Fall sollte die Freundin dem Mann pro Tag 4-5 Euren geben, und gut ist. Sollte der Mann auf dem Amt einen Antrag stellen, dürfte er einen Lachanfall provozieren angesichts der geringen Summen, um die es geht.

Zweitens: Früher bei der Sozialhilfe (hallo Spiky) als auch heute bei H4 muß eine AKUTE Notlage herrschen, hier und jetzt. Auch heute gilt weiterhin der Grundsatz, daß demjenigen geholfen wird, der sich nicht selbst helfen kann. Wer den Bedarf vor Antragstellung deckt, konnte sich offenbar selbst helfen, auf welche Weise auch immer. Auch der Dispo gehört dazu. Man muß ihn zwar nicht nutzen, aber wenn man ihn in Anspruch nimmt, hat man den Bedarf gedeckt, und die Solidargemeinschaft ist raus aus der Nummer.


Das bedeutet, daß zwingend VOR Bedarfsdeckung ein Antrag gestellt werden muß. Wird die Klassenreise vorher bezahlt und später der Antrag gestellt, ist kein Bedarf mehr da, Folge: Die Kosten werden nicht mehr übernommen. Anders, wenn man den Antrag stellt und anschließend die Kosten auslegt, dann wird übernommen, da Antragstellung vor Zahlung.

In STTs Fall schießt sich der Mann also gehörig ins Knie, wenn er die Zahlungen der letzten 2 Jahre verfeiert... er wird sie nicht erhalten. Erstens kein Antrag, zweitens Bedarf gedeckt. Und außerdem: Wie soll man heute prüfen, ob damals eine Notlage bestanden hat? Auch das ist nicht möglich, deshalb niemals Leistungen für die Vergangenheit. Schöner Idiot.

LG
Snoopy

 
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