Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 04.03.2013, 7:36 Uhr

'gelebt ist gelebt'

moin emfut,

gab es da nicht mal so einen spruch unter den sachbearbeitern?

ich bin mir ziemlich sicher, dass der gute ex ja grad mal geld verjubelt, dass er nicht bekommen wird - er wird rückwirkend keines bekommen, sondern höchstens ab antragstellung.

die gesetzliche grundlage kann ich dir nicht nennen (raaaaaaaaaaaalph??), aber prinzipiell besteht doch bei fast allen dingen anspruch erst mit dem tag der antragstellung - und somit dem tag, an dem eine situation dem amt bekannt gemacht wurde. so in etwa.
wenn er nämlich jetzt angetanzt kommt und für 2 jahre rückwirkend geld fordert, dann wird sich der sachbearbeiter auf den standpunkt stellen 'na und, die beiden jahre hat es ja auch bestens OHNE zutun des amtes funktioniert' (stichwort: verein 'familie und freunde e.v.', lach, um weiter beim sachbearbeiterjargon zu bleiben). das kann er schon mal knicken.

und was den rest angeht, schätze ich mal, dass er noch am ehesten mit der forderung der fahrtkosten durchkommt. die restliche hin- und herrechnerei, wer wann wo und wie und überhaupt für 1-2 umgangstermine maximal pro monat (und wenn dann teilweise nur eines der beiden kinder bei ihm war), sehe ich als zu aufwendig an. was ist denn dann mit den halben tagen? z.b. kinder sind von freitag mittag bis sonntag abend beim vater - bekommen freitagmorgen noch frühstück bei der mutter und ein futterpaket für die fahrt, und werden am sonntagabend vorm schlafengehen nochmals von der mutter abgefüttert - werden dann die aufwendungen fürs kind anteilig verrechnet??
rein aus dem bauch heraus stelle ich es mir anstrengend vor, da eine rechtlich vernünftige grenze zu ziehen, würde aber mutmaßen, dass ein sachbearbeiter dem umgangsberechtigten elternteil weniger zusätzliches geld zugesteht, als der vater jetzt in seiner seligen traumvorstellung, den staat noch ein bisschen melken zu können, es sich ausgerechnet hat.

aus meiner eigenen sachbearbeitertätigkeit damals noch beim sozialamt ist mir ein einziger (!) fall bekannt, wo der vater die erstattung der fahrtkosten beantragt hat. da ging es aber einzig und allein um die fahrtkosten, um mehr nicht.

lg, martina.

 
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