Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Schippchen am 04.03.2013, 12:01 Uhr

Wie ist denn das mit H4-Abzug während des Umgangs? Ralph? Sonstwer?

Ich erinnere mich noch daran, dass mein ehemaliger Sachbearbeiter meinte, dass bei beidseitigem Umgang irgendeine bestimmte Summe geteilt wird. Das hieße dann Abzug. Aber ich denke, er meinte einen regelmäßigen Umgang und auch mehr als nur 24 Std in der Woche.
Rückwirkend geht da auch schon mal gar nix.

Wir haben es nicht gemacht, da ich zu der Zeit immer die komplette Verpflegung fürs Kind mitgegeben habe und der KV ja eh keinen Unterhalt zahlte. Er hats aber auch nie gefordert.

 
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