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Geschrieben von VeraundZoé am 10.10.2005, 9:37 Uhr

Wie Betreuungszeiten vom Papa regeln ??

Guten Morgen,
nachdem es gestern mal wieder Riesenzoff gab da es Zoe´s Papa mal wieder wurscht war ob er sie zur abgemachten Zeit bringt oder erst später und es immer wieder das gleiche Theater ist, trotz klärenden Gesprächen habe ich nun die Nase voll und möchte den Umgang geregelt haben.

Wie mache ich das ?? Muss ich mich an meine Anwältin wenden oder ans Jugendamt ?? Möchte einfach schriftlich vereinbart haben wann und zu welchen Zeiten sie beim Papa ist,
lg vera

 
8 Antworten:

Re: Wie Betreuungszeiten vom Papa regeln ??

Antwort von Elkelein am 10.10.2005, 10:53 Uhr

*knuddel* Bei uns ist der Zirkus in die andere Richtung. Er bringt die Kids wieder pünklich kommt aber durchaus mal 1 1/2 Std. wenn er sie holt. Und keine SMS oder Anruf daß es später wird. Und ich muss mich die ganze Zeit fragen lassen wo der Papa bleibt und kann selber nichts ausmachen für die "Kinderfreie" Zeit. Bin auch schon stark am überlegen ob ich da nicht doch mal einen Riegel davor schiebe und das ganze schriftlich kläre bzw. feste Zeiten schriftlich über JA mache. Was ich sage ist ihm ja eh egal.

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Re: Wie Betreuungszeiten vom Papa regeln ??

Antwort von Doro75 am 10.10.2005, 11:24 Uhr

Hi,

ich hab mit meinem Mann eine schriftliche "Elternvereinbarung" getroffen, wo alle wichtigen Punkte festgehalten werden. Wann er sie holt, wieder bringt, zwecks Feiertage etc. Kann man auch privat untereinander machen, bei Streitigkeiten dann wohl lieber übers JA.

LG Doro

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Was mich mal interessieren würde:

Antwort von Murmeline am 10.10.2005, 11:32 Uhr

kann sowas auch derjenige beantragen/veranlassen, bei dem das Kind NICHT lebt??? Ein Bekannter von mir hat gerade das Problem...andauernd sagt ihm seine Ex die Besuchswochenenden ab und er kann froh sein, wenn er seine 2 Kiddies 1x im Monat sieht, was ihn sehr traurig macht:-(((
die Ex läßt nicht mit sich reden, aber er will auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und teures Geld beim RA lassen, wenn es eh nix bringt und nur noch mehr Streit verursacht...und das Jugendamt wird sich wohl eher auf die Seite der Mutter schlagen?!?
LG Murmeline

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Re: Was mich mal interessieren würde:

Antwort von tami36 am 10.10.2005, 11:43 Uhr

Hallo,
also hier in Berlin ist über meinen jeweiligen Sachbearbeiter über die Beistandschaft des JA nicht sehr viel zu erreichen, diese Mehrarbeit wollen sie lieber nicht, dem Vater auf die Füsse treten. Ich denke, erstmal ein Beratungsgespräch beim Anwalt, ist meist kostenlos, und dann den Anwalt hinzuziehen hat mehr Wirkung!!!
Gruß, Tamara

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Re: Was mich mal interessieren würde:

Antwort von VeraundZoé am 10.10.2005, 11:44 Uhr

vielen Dank für Eure Antworten...Elkelein, das Problem habe ich ja auch noch dazu, dass er auch nicht pünktlich kommt u. die Kleine "nervt" dann ewig wann der Papa kommt. Habe mir schon abgewöhnt frühzeitig was zu ihr zu sagen....mit ihren 2,5 Jahren hat sie ja das Zeitgefühl noch nicht.
Die Idee mit der "Elternvereinbarung" ist nicht schlecht, das wird ihn aber nicht gross interessieren. Das wird dann vielleicht einmal klappen und dann geht es wieder schief. Ich vermute auch dass es trotz amtlichen Regelungen nicht immer klappen wird aber dann kann ich vielleicht auch konsequenter reagieren.
Versuche nun mal beim Jugendamt nen Termin zu bekommen. Ich denke da bin ich richtig oder ?
lg vera

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Re: Was mich mal interessieren würde:

Antwort von nightingale am 10.10.2005, 11:50 Uhr

>kann sowas auch derjenige beantragen/veranlassen, bei dem das Kind NICHT lebt???

dies wird eher die regel denn die ausnahme sein ;-)

>...und das Jugendamt wird sich wohl eher auf die Seite der Mutter schlagen?!?

jamt kömmt immer drauf an, wer dort sitzt; kontakt sollte man schon aufnehmen, denn im falle einer gerichtlichen regelung wird es normalerweise eh zur stellungnahme gebeten.

imho sollte der bekannte schriftlich ein angebot zur güte mit gleichzeitigem verweis auf mögliche gerichtliche regelung machen.

dies geht im übrigen ohne ra, der ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben (und imho dort auch fehl am platz).

einfaches antragsschreiben mit klar umrissener regelung (urlaub und feiertage nicht vergessen, ggf. zwangsmittelandrohung) sowie kurze, emotionslose begründung warum gerichtliche entscheidung notwendig ist. kann man auch, wenn man selbst nicht so schreibflink ist, beim gericht zu protokoll nehmen lassen.

greetz,
nachtigall

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guter Tipp, vielen lieben Dank!!!!

Antwort von Murmeline am 10.10.2005, 11:53 Uhr

Murmeline

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zeitlich unbelehrbarer kv ...

Antwort von salsa am 10.10.2005, 12:43 Uhr

es kommt immer darauf an wie alt das kind ist ... und was ihr sonst vereinbart habt, ob alleiniges oder gemeinsames sorgerecht ....
"unser" kv kann auch die uhr nicht richtig lesen ;-) als meine noch ein kiga-kind war, hatte ich es blöderweise abgefangen und oft 1 std. oder mehr auf den kv gewartet, dass er die kleine abholt ... beim bringen das gleiche ..mal 1 oder 2 std. später ....
jetzt mache ich es so, dass wenn er nicht 30 min. nach vereinbarter zeit da ist und er auch nicht angerufen hat, ich mit meiner kleinen einfach weg bin. wenn er sie 1 std. zu spät bringt, hat er sie nächstesmal 1 std. weniger ... das war für mich die letzte lösung, nach 5 jahren "rumprobieren" ... er hatte es mir nicht geglaubt, dass ich es durchziehe ... aber es funktioniert jetzt besser.
salsa

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