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Geschrieben von AnniP am 26.05.2010, 18:38 Uhr

Wann beim Jugendamt melden???

Ich bekomm ja mitte August mein Mädl. Soll ich mich jetzt schon beim Amt melden, dass ich AE bin oder macht man das nach der Geburt?

Sorry für die blöde Frage, aber ich hab es vergessen bei Pro Familia zu fragen

Lg

 
14 Antworten:

Re: Wann beim Jugendamt melden???

Antwort von Aprilscherz2000 am 26.05.2010, 18:41 Uhr

Du wirst in der Regel nach der Geburt angeschrieben.

Schöne Rest SS

LG Chrissie

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Re: Wann beim Jugendamt melden???

Antwort von mamafürvier am 26.05.2010, 18:41 Uhr

Muß man sich beim JA melden, wenn man AE ist wenn ja warum? Was hat das JA damit zu tun oder gehts um UH-Vorschuss oder so?

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Aprilscherz

Antwort von mamafürvier am 26.05.2010, 18:42 Uhr

Man wird vom JA angeschrieben? Wegen waaaaaaaaaaaaaaaas denn?

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@mamafürvier

Antwort von AnniP am 26.05.2010, 18:47 Uhr

Ich dachte das muss man :-) is halt neuland für mich :-)
ich würd ganz gern dass die das alles mit dem ex regeln... von wegen unterhalt(er wird zahlen das weiß ich) aber ich dachte dass ich ihn da als vater ANGEBEN muss

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Re: Wann beim Jugendamt melden???

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 26.05.2010, 18:48 Uhr

Warum muss man sich da zwangsläufig melden? *Wunder*

LG
S

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Re: Wann beim Jugendamt melden???

Antwort von shinead am 26.05.2010, 18:52 Uhr

Du musst dem JA nichts melden.

Wenn das Kind zum Zeitpunkt der offiziellen Anmeldung keinen "offiziellen" Vater eingetragen bekommt, dann meldet sich das Jugendamt bei Dir und bietet Dir Hilfe an.

Wenn Du schon jetzt Hilfe haben möchtest (z.B. wegen der Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung) kannst Du Dich auch schon vorab beim Amt melden.

Gruß
Corinna

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Re: @mamafürvier

Antwort von mamafürvier am 26.05.2010, 18:55 Uhr

Als Vater angeben mußte ich den Ex (wir waren noch zusammen als Baby kam) aber beim Standesamt (nicht JA) wegen der Geburtsurkunde.
Wegen Unterhalts-Klärung usw. war ich noch nie beim JA... erst als keiner mehr kam wegen UH-Vorschuss.

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Re: Wann beim Jugendamt melden???

Antwort von susafi am 26.05.2010, 18:56 Uhr

warst du verheiratet? Akzeptiert der Vater die Vaterschaft?

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@susafi

Antwort von AnniP am 26.05.2010, 18:59 Uhr

nein waren nicht verheiratet... ich hoffe das er sie akzeptiert... wir haben uns vor 4 wochen getrennt und seitdem keinen kontakt

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Re: @susafi

Antwort von susafi am 26.05.2010, 19:33 Uhr

naja ich sage mal so... ihr braucht also definitiv die Vaterschaftsanerkennung über´s Jugendamt... die kann man vorher oder nachher machen... wie ihr wollt... wenn er diese nicht akzeptiert, dann musst du eh bis nach der Geburt warten bis Vaterschaftstest etc. angeleiert werden...

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@mamafürvier

Antwort von Aprilscherz2000 am 26.05.2010, 19:59 Uhr

ich wurde ein paar Tage nach Philipps Geburt aufgefordert mal vorbeizukommen, weil kein Vater eingetragen ist.Dort mußte ich angeben, wer es sein könnte und sogar unterschreiben, das ich nur mit dem Verkehr hatte.(das fand ich erniedrigend!)

Aber dann ging alles seinen Weg.Der Vater wurde angeschrieben, das er als möglicher Vater in betracht kommt und er Stellung dazu nehmen sollte.

LG Chrissie

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VOR der Geburt

Antwort von Aprilscherz2000 am 26.05.2010, 20:03 Uhr

kann man auch gemeinsam zum JA gehen und die Vaterschafterklärung abgeben.Dann kann der Vater das Kind beim Standesamt anmelden und steht auch direkt in der Geburtsturkunde.

LG Chrissie

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Re: Wann beim Jugendamt melden???

Antwort von berita am 26.05.2010, 22:26 Uhr

Hallo,

heutzutage kann man als AE auch sein Kind grossziehen, ohne dem JA Rechenschaft leisten zu müssen. Du KANNST dir dort Hilfe holen (z.B. wenn der Vater keinen Unterhalt leisten will), aber du musst nicht. Das gleiche gilt prinzipiell auch für die Vaterschaftsanerkennung, jedenfalls solange du dich allein finanzierst, wenn du was vom Amt bekommst, wollen die natürlich den Vater gern mit heranziehen.. Aber schon im Interesse deines Kindes solltest du die Vaterschaftsanerkennung vornehmen lassen. Das kannst du, zusammen mit dem Vater des Kindes, vor oder nach der Geburt deines Kindes erledigen.

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Re: Wann beim Jugendamt melden???

Antwort von magarete am 27.05.2010, 10:57 Uhr

So sehe ich das auch.
Der Kontakt zum JA ist freiwillig,
außer jemand meldet Kindeswohl-Gefährdung (doch das ist eine andere Baustelle)
Die Vaterschaft kann mit der Anmeldung der Geburt auch beim Standesamt anerkannt werden..
Er kann auch die Vatrerschaft nach der Geburt ohne Dich anerkennen, dann mußt Du das in einem eigenen Termin bestätigen.
Oder wenn er nicht anerkennen will, Du aber möchtest, das er anerkennt, dann kannst Du eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen.

Schöne Restschwangerschaft & Geburt!!!

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