Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 14.09.2004, 16:10 Uhr

Verschiedene Dinge...

Hi Sally,

das sind verschiedene Dinge. Wenn das Jugendamt Auslandsfahrten z.B. nach dem KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bewilligt, dann hat das mit Sozialhilfe fachlich nichts zu tun.

Und ich sagte es bereits: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Aber wehe, es kommt raus, daß man 2 Wochen auf den Malediven war... Prost Mahlzeit, da möchte ich gerne die Ausflüchte hören...

Und zu den Beweggründen des Gesetzgebers: Es paßt einfach nicht zusammen, wenn ich einerseits Sozialhilfe beziehe, andererseits aber teuer in Urlaub fahren kann. Und bei Auslandsfahrten wird vom Gesetzgeber einfach insistiert, daß diese nunmal nicht zum Nulltarif zu haben sind.

Niemand wird auf dem Amt etwas dagegen haben, wenn Du in Oberbayern wohnst und mit Kind und Kegel einen Ausflug ins Salzburger Land machst. Niemand wir Dir etwas sagen, wenn Du von Freiburg mal mit den Verwandten einen Tag in die Vogesen oder mal von Frankfurt/Oder rüber nach Polen fährst.
Aber 2 Wochen Dänemark bleiben nunmal zwei Wochen Dänemark, das ist ein richtiger Auslandsaufenthalt, der für mich allemal relevant wäre. :-)

Ich gebe zu, daß man als Sachbearbeiter da auch eine Menge Fingerspitzengefühl einsetzen kann. Wo schaue ich einfach weg nach dem Motto: "Das habe ich nicht gehört!" (3-Tage-Einladung des Onkels nach Disneyland/Paris) oder entscheide das innerhalb meines Ermessensspielraumes, wenn 5 Tage See gebucht werden und die Frau Erziehungsgeld bekommt (nachvollziehbar, daß davon das evtl. finanziert werden kann). Und wo MUß ich nein sagen, weil ich kein Ermessen habe (Auslandsurlaub)?

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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