Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 14.09.2004, 15:08 Uhr

Das ist gefährlicher Blödsinn!!!

Hi Sally,

das ist ein sehr gefährlicher Ratschlag, den Du da gibst! Im BSHG steht eindeutig, daß es Anspruch auf Sozialhilfe nur innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik gibt.

Ich werde es Dir anhand eines Beispiels erläutern: Wir wußten immer, daß viele türkische Familien, die Sozialhilfe bekamen, die ganzen 6 Sommerferienwochen in die Türkei flogen. Mal ganz unabhängig davon, wer das bezahlt hat (von der Sozialhilfe kannst Du keine Flüge für 7 Personen zahlen!!), haben wir die Sozialhilfe bei einschlägig bekannten Familien einfach angehalten. Familien, die in Hamburg waren, haben dies SOFORT gemerkt, und die Hilfe wurde sofort nachgezahlt. Die abwesenden Familien aber haben dies erst nach Rückkehr aus der Türkei auf dem Konto gesehen. Wir haben die Pässe uns vorlegen lassen, und da waren, wie es sich gehört, der Aus- und Einreisestempel der Türkei eingestempelt. Das Hallo war jedesmal groß, aber es half nichts: Kein Aufenthalt in Deutschland, keine Sozialhilfe!

Natürlich, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Und ein paar Tage fallen auch kaum ins Gewicht. Aber sobald es länger weggeht oder es ins Ausland geht, begibt man sich auf's Glatteis. Übrigens, es genügt schon ein einziger Nachbar, der einem nicht wohlgesonnen ist!

Mein Kommentar als Insider dazu! :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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